Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Mitwirkung von UNHCR an Asylverfahren, in denen der Antrag anlässlich der Grenzkontrolle nach Einreise über einen Flugplatz gestellt wurde
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 32/2003 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 68/2026Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 68 aus 2026,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Text
Artikel VIIIArtikel römisch acht
Keine der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen beinhaltet, ausdrücklich oder indirekt, eine Verzichtserklärung auf jegliche Immunität oder sonstige Vorrechte, die UNHCR als Teil der Vereinten Nationen oder von der Regierung gewährt werden können.
Zuletzt aktualisiert am
08.06.2026
Dokumentnummer
NOR40040175