Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Beförderung gefährlicher Güter durch den Karawankenstraßentunnel (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 59/2003Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 59 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
99/03 Kraftfahrrecht
Text
Artikel 4
Vollzugsmaßnahmen
Beide Seiten werden an die zuständigen Stellen herantreten, damit von diesen sichergestellt wird, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung jeweils für die Fahrt aus ihrem Staatsgebiet in das der anderen Vertragspartei
die Verständigungspflicht gemäß Artikel 3 Abs. 4 dieser Vereinbarung rasch und einfach erfüllt werden kann,die Verständigungspflicht gemäß Artikel 3 Absatz 4, dieser Vereinbarung rasch und einfach erfüllt werden kann,
Begleitfahrzeuge gemäß Artikel 3 dieser Vereinbarung zur Verfügung stehen und
vor den Mautstellen Schilder zur Information der Lenker über die in den Artikeln 2 und 3 dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen aufgestellt werden.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015
Dokumentnummer
NOR40041264