Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
01.06.2003 bis 30.06.2008 — BGBl. III Nr. 83/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 101.06.200330.06.2008 BGBl. III Nr. 83/2003 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 75/2008

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Errichtung eines gemeinsamen Kontaktbüros -

Autobahn-Grenzübergangsstelle Kittsee-Jarovce

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2003, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 75 aus 2008,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.06.2003BGBl. III Nr. 83/2003

Außerkrafttretensdatum

30.06.2008aufgehoben durch BGBl. III Nr. 75/2008

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,An der Autobahn-Grenzübergangsstelle Kittsee-Jarovce wird auf dem Staatsgebiet der Slowakischen Republik ein gemeinsames Kontaktbüro errichtet.
  2. Absatz 2,Die Zone für die zuständigen österreichischen Bediensteten in dem auf der Westseite der slowakischen Grenzübergangsstelle befindlichen Gebäude umfasst:
    • Strichaufzählung
      zwei (2) Kanzleiräume, einen (1) Vorraum, zwei (2) Diensträume im ersten Stock,
    • Strichaufzählung
      die Sozialräumlichkeiten im ersten Stock,
    • Strichaufzählung
      den Schulungsraum samt angeschlossener Küche im zweiten Stock,
    • Strichaufzählung
      die Parkplätze vor dem Gebäude des Grenzüberganges auf der westlichen Seite sowie auch die gemeinsamen Räumlichkeiten des Gebäudes, welche zum Zutritt in die zugeteilten Diensträume dienen.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2008

Gesetzesnummer

20002838

Dokumentnummer

NOR40042504