Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
BSE und TSE - Gewährung von Zuschüssen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 505/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 505 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,
Text
§ 3. Als Empfänger des Zuschusses kommen in Betracht: Paragraph 3, Als Empfänger des Zuschusses kommen in Betracht:
Behördlich anerkannte BSE- und TSE-Untersuchungsstellen;
Schlachtbetriebe (alle Marktteilnehmer, bei denen Proben für die Tests entnommen werden müssen);
Betreibern von Einrichtungen zur Entsorgung (Sammlung, Transport, Lagerung, Verarbeitung im Hinblick auf die Beseitigung, endgültige Beseitigung) von Falltieren oder Schlachtabfall (Tierkörperverwertungseinrichtungen);
Betriebe, in denen bestimmte Schlachtabfälle anfallen;
Physische und juristische Personen, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einen landwirtschaftlichen Betrieb in Österreich bewirtschaften und landwirtschaftliche Nutztiere dauernd oder auch nur vorübergehend im eigenen oder fremden Namen halten.
Dokumentnummer
NOR40045686