Norm Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut× ▾ ‹›Gliederung Zusätzliche Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der zeitabhängigen Maut Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2004 — BGBl. II Nr. 578/2003 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2004 BGBl. II Nr. 578/2003 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3§ 4