Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
19.12.2009 bis 31.12.2012 — BGBl. II Nr. 457/2009
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 119.12.200931.12.2012 § → § BGBl. II Nr. 457/2009 · aufgehoben
Anl. 101.01.200718.12.2009 § → § BGBl. II Nr. 391/2006
Anl. 101.01.200431.12.2006 BGBl. II Nr. 610/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flexibilisierungsklausel - Bestimmung der Sicherheitsakademie (.SIAK)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 610 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 457 aus 2009,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

19.12.2009BGBl. II Nr. 457/2009

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012

Index

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget

Beachte

Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 2,

Text

Anlage

Projektprogramm gemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Schlüsselaufgaben der SIAK

  • Strichaufzählung
    Planung, Organisation, Sicherstellung, Steuerung und Evaluierung von Aus- und Fortbildung für das Bundesministerium für Inneres
  • Strichaufzählung
    Ausbildungskooperationen im internationalen Bereich (CEPOL, MEPA, AEPC, MOEL, FRONTEX u.a.)
  • Strichaufzählung
    Planung, Organisation und Produktion von technischen Unterrichtsmedien (unter den Gesichtspunkten von e-Learning / Video-Unterstützung)
  • Strichaufzählung
    Psychologische Personalauslese für das Bundesministerium für Inneres
  • Strichaufzählung
    Psychologische Beratung und Betreuung aller Angehörigen des Bundesministeriums für Inneres, allgemein und in kritischen Situationen
  • Strichaufzählung
    Wahrnehmung, Koordination und Betreuung von Wissenschafts- und Forschungsaufgaben für das Bundesministerium für Inneres
  • Strichaufzählung
    Empfänger der Leistungen der SIAK sind das Bundesministerium für Inneres, andere Bundesministerien, die Länder, die Städte und Gemeinden, internationale Organisationen, juristische und natürliche Personen.

2. Rechtsgrundlagen

  • Strichaufzählung
    Paragraph 11, des Bundesgesetzes über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz - SPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 566 aus 1991,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 72 aus 2009,
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Inneres über den Sicherheitsakademiebeirat (Sicherheitsakademiebeirat-Verordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 2001,
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über den Zugang zu Bildungsangeboten der Sicherheitsakademie – (Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung – SIAK-BV) erlassen und Sicherheitsgebühren-Verordnung geändert wird, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2004,
  • Strichaufzählung
    Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 333 aus 1979,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2009,
  • Strichaufzählung
    Vertragsbedienstetengesetz 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1948,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2009,
  • Strichaufzählung
    Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst (Grundausbildungsverordnung – Exekutivdienst des BMI), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2006,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 259 aus 2009,
  • Strichaufzählung
    Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Grundausbildung für Bedienstete der Allgemeinen Verwaltung (Grundausbildungsverordnung - Allgemeine Verwaltung des BMI), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 342 aus 2004,
  • Strichaufzählung
    Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ an den Lehrgang „Pädagogische Ausbildung von Lehrenden des Exekutivdienstes“ der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres, Wien, sowie über die Schaffung der Bezeichnung „Akademische Lehrerin des Exekutivdienstes“ und „Akademischer Lehrer des Exekutivdienstes“, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 295 aus 2003,

3. Ziele der SIAK

3.1 Strategisches Ziel

  • Strichaufzählung
    Die Sicherheitsakademie versteht sich als Kompetenzzentrum für Bildungsleistungen im Bereich der öffentlichen Sicherheit. Ziel dieser Bildungsleistungen ist die Sicherstellung der Professionalität der Bediensteten des Ressorts bei der Aufgabenerfüllung. Unter Professionalität ist dabei sowohl die fachliche als auch die soziale Kompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verstehen.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherheitsakademie fördert in besonderer Weise Menschenrechtsbildung und Polizeiethik im Zusammenwirken mit praktischer Aufgabenerfüllung.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherheitsakademie wirkt aktiv an der Weiterentwicklung europäischer Standards im internationalen polizeilichen Bildungswesen mit.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherheitsakademie bietet ihre Leistungen auch Dritten an.

3.2 Fachbezogene Ziele

  • Strichaufzählung
    Die Sicherheitsakademie verfolgt bei der fachlichen und methodischen Entwicklung von Aus- und Fortbildungen einen ganzheitlichen Ansatz. Darunter ist ein einheitliches, stimmiges Bildungskonzept für die Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres zu verstehen.
  • Strichaufzählung
    Die Sicherheitsakademie gestaltet die von ihr angebotenen Leistungen durch permanente Reflexion gesellschaftlicher, technologischer, wissenschaftlicher und praktischer Entwicklungen. Erwachsenengerechte Methoden und lebensbegleitendes Lernen stehen dabei im Vordergrund.

3.3 Managementziele

  • Strichaufzählung
    Die Führungskräfte der Sicherheitsakademie berücksichtigen die Persönlichkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch respektvollen und wertschätzenden Umgang. Vertrauen und Teamorientierung schaffen Sicherheit in der Aufgabenerfüllung.
  • Strichaufzählung
    Die Aufgabenerfüllung orientiert sich an effizienten und effektiven Arbeitsabläufen sowie entsprechendem Ressourceneinsatz. Dabei ist die Evaluierung der Abläufe ein Element aktueller Qualitäts- und Organisationsentwicklung.

4. Leistungskatalog

  • Strichaufzählung
    Grundausbildungen in Personentagen:

2009: 311.065

2010: 422.970

2011: 382.735

2012: 387.810

Die Anzahl der Personentage entspricht der Bedarfsplanung durch die Personalabteilung des BMI.

  • Strichaufzählung
    Fortbildungen in Personentagen:

2009: 46.938

2010: 45.568

2011: 28.038

2012: 44.948

  • Strichaufzählung
    Lehreraus- und –fortbildung in Personentagen:

2009: 1.830

2010: 1.800

2011: 1800

2012: 1.800

  • Strichaufzählung
    e-Learning und Video – Anzahl der produzierten Module:

2009: 10

 

2010: 10

 

2011: 10

 

2012: 10

  • Strichaufzählung
    Psychologische Personalauslese, Anzahl der getesteten Personen:

2009: 4.750

2010: 6.250

2011: 5.665

2012: 5.730

  • Strichaufzählung
    Psychologische Betreuung und Beratung in Tagen:

2009: 150

2010: 150

2011: 150

2012: 150

  • Strichaufzählung
    Akademische Ausbildungen; Neuaufnahmen pro Jahr:
 

2009

2010

2011

2012

Bachelor Polizeiliche Führung (6 Semester)

20

20

20

20

Master Strategisches Sicherheitsmanagement (4 Semester)

20

20

20

20

Aufbaumodule Bachelor (2 Semester)

50

25

25

25

Lehrgang Paragraph 14 a, FHStG (3 Semester)

 

20

20

20

Lehrgang Paragraph 14 a, FHStG (2 Semester)

  

40

40

  • Strichaufzählung
    Führung der Bibliothek und Fachdokumentation der SIAK
  • Strichaufzählung
    Ausbildungskooperationen im Internationalen Bereich
  • Strichaufzählung
    Forschung:

Nach dem organisatorischen Aufbau des 2003 neu errichteten Institutes für Wissenschaft und Forschung soll in Abstimmung mit dem Sicherheitsakademiebeirat gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 4, der Sicherheitsakademiebeirat Verordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 2001,, ein mehrjähriges Forschungsprogramm umgesetzt werden.

  • Strichaufzählung
    Bildungscontrolling

5. Leistungskennzahlen

Der quantitative Leistungsabgleich ergibt sich aus dem Soll-Ist-Vergleich der Zahlen in den Punkten 4, 6 und 7 des Projektprogrammes und aus den spezifischen Aufträgen des Controlling-Beirates.

Weitere Angaben zu den Leistungen der SIAK sind insbesondere dem jährlichen Sicherheitsbericht der Bundesregierung gemäß Paragraph 93, SPG und dem zweijährigen Gleichbehandlungsbericht der Bundesregierung gemäß Paragraph 12 a, Bundes-Gleichbehandlungsgesetz zu entnehmen.

Für die Organisationseinheit werden folgende weitere Leistungskennzahlen definiert:

  • Strichaufzählung
    Bedarfsorientierung der durch die SIAK durchgeführten Fortbildungen:

Einschätzung der Teilnehmer auf Feedbackbögen hinsichtlich der Anwendbarkeit/Verwertbarkeit und Umsetzbarkeit der Fortbildungen

4-stufige Skala, Maximum = 1.0, Minimum = 4,0

2009

2010

2011

2012

1,35 bis 1,30

1,35 bis 1,30

1,35 bis 1,30

1,35 bis 1,30

  • Strichaufzählung
    Gesamtbewertung der Inhalte der VB/S Grundausbildungen

Grundlage sind standardisierte Feedbacks der Teilnehmer im Zusammenhang einer umfassenden Evaluation der Lehrgänge.

2009

2010

2011

2012

2,2

2,2

2,2

2,2

  • Strichaufzählung
    Beurteilung der Anforderungen an Teilnehmer der VB/S Grundausbildungen

2009

2010

2011

2012

2,1

2,1

2,1

2,1

  • Strichaufzählung
    Beurteilung des Verhältnisses zwischen Lehrenden und Lernenden durch Teilnehmer an VB/S Grundausbildungen

2009

2010

2011

2012

2,6

2,6

2,6

2,6

  • Strichaufzählung
    Lernzeit im e-Learning

Lernzeit ist jene Zeit, die Benutzer des SIAK Campus dazu verwenden Lernobjekte durchzuarbeiten sofern diese Zeit vom Learning Management System erfasst wird.

Angabe in Stunden pro Kalenderwoche

2009

2010

2011

2012

150

180

210

240

6. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Planstellen

Planstellenvorschau 2009 - 2012

 

Stellen-plan 2008

Vorschau

 

2008

2009

2010

2011

2012

Beamte/Verwendungsgruppe

     

A1

14

18

18

18

18

A2

13

12

12

12

12

A3

6

22

22

23

24

A4

     

E1

28

28

28

28

28

E2a

180

167

167

166

165

E2b

12

11

11

11

11

Summe Beamte

253

258

258

258

258

Vertragsbedienstete

/Entlohnungsgruppe

     

v1

2

2

2

2

2

v2

4

4

4

4

4

v3

3

3

3

3

3

v4

9

8

8

8

8

h1

     

h2

3

4

4

4

4

h3

2

1

1

1

1

h4

8

9

9

9

9

h5

33

26

24

23

21

Summe Vertragsbedienstete

64

57

55

54

52

Gesamtsumme

317

315

313

312

310

7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Ausgaben und erzielbaren Einnahmen

Beträge in Millionen Euro

 

Ausgaben

BVA 2008

2009

2010

2011

2012

UT 0

Personalausgaben

14,923

17,453

19,131

20,363

20,875

UT 3

Anlagen

0,390

0,400

0,050

0,500

0,350

UT 6

Förderungen

0,350

0,150

0,100

0,650

0,711

UT 7

Gesetzliche Verpflichtungen

0,298

0,077

0,086

0,091

0,095

UT 8

Aufwendungen

7,044

6,847

6,848

7,066

6,860

 

Summe der Ausgaben

23,005

24,927

26,215

28,670

28,891

Einnahmen

UT 4

Einnahmen

0,448

0,490

0,533

0,772

1,000

UT 7

Bestandswirksame Einnahmen

0,005

0,005

0,005

0,005

0,005

 

Summe der Einnahmen

0,453

0,495

0,538

0,777

1,005

Saldo

-22,552

-24,432

-25,677

-27,893

-27,886

Erläuterungen zu Punkt 7:

UT 0: Basis für die Neuberechnung ist der Erfolg 2008.

Durch die von der Bundesregierung beschlossenen 1.000 Neuaufnahmen pro Jahr ergibt sich ein zusätzlicher Mehrbedarf an Lehrpersonal von 30 für 2009 und weiteren 30 ab 2010. Diese zusätzlichen 60 sind erstmals 2011 ganzjährig veranschlagt.

Die jährliche Steigerung beim laufenden Personalaufwand entspricht den im Finanzrahmen zugrunde gelegten Parametern.

UT 3: Die durch die Neuaufnahmen steigende Anzahl von parallel laufenden Grundausbildungen bedingt eine Erweiterung der räumlichen Ressourcen.

Die dadurch in den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigenden Mehrausgaben werden aus Rücklagen bedeckt.

Neben der Schaffung der zusätzlich notwendigen Raumkapazitäten soll das in der Vorperiode begonnene Programm zur Adaptierung und Ausstattung der Bildungszentren der Sicherheitsexekutive entsprechend den methodischen und didaktischen Anforderungen zeitgemäßen Unterrichtes fortgesetzt werden.

UT 6: Nach Auslaufen des Lehrganges mit universitärem Charakter (LUC) besteht ab 2011 das Erfordernis die Aus- und Fortbildung von Lehrern in Kooperation mit einem Bildungsträger durchzuführen.

Die in den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigenden Mehrausgaben bei den Bachelor- und Masterstudiengängen werden aus Rücklagen bedeckt, ab 2011 ist budgetär entsprechend vorgesorgt.

UT 8: Die Mehrausgaben sind durch die Neuaufnahmen, Mehrleistungen gegenüber der Vorperiode, insbesondere im Bereich der Grundausbildungen und der Forschung bedingt (siehe Leistungskatalog). In den Jahren 2009 und 2010 das Budget übersteigende Mehrausgaben werden aus der Rücklage bedeckt.

In der Budgetierung sind die über die Paragraphen 1/1101 zu verrechnenden Zahlungen für die Sicherheitsakademie und die Bildungszentren nicht berücksichtigt.

Schlagworte

Gendarmeriedienst, Sicherheitswachdienst, Ausbildungsstandard,
zielgruppenorientiert, funktionsorientiert, Lehrerausbildung,
bestandswirksam

Im RIS seit

08.02.2010

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2010

Gesetzesnummer

20003112

Dokumentnummer

NOR40113664