Kurztitel
Statistikverordnung für nichtlandesfinanzierte Krankenanstalten
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 637/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 637 aus 2003,
Index
82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,
Text
Anlage 1
Definition der Datenträger
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Beschreibung
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CD-ROM oder 3 1/2 Zoll-Diskette (high density 1.44 MB)
Die CD-ROM bzw. die Diskette muss mit dem Namen des Krankenhausträgers, dem Berichtszeitraum und einer lfd. Nummer bei Beständen, die über mehrere Datenträger verteilt sind, beschriftet sein. Eine Datenkomprimierung ist zulässig, als Programme darf ausschließlich WINZIP verwendet werden. Der Umstand ist gegebenenfalls zu vermerken, es sind jedoch keine dazugehörigen EXE-Files mit zu übermitteln.
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