Norm Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus× ▾ ‹›Gliederung Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus Fassungen (Gesetz) ab 05.05.2004 — BGBl. II Nr. 193/2004 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 05.05.200430.09.2004 BGBl. II Nr. 193/2004 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.05.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3