Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Tschechischen Republik
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 43/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2004,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
ARTIKEL 5
Die Vertragsparteien werden im Interesse der weiteren Entwicklung des beiderseitigen Tourismus die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der tourismusbezogenen Raumplanung sowie des Umwelt- und des Naturschutzes im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin verstärken und zu diesem Zweck unter anderem die Einrichtung von Naturparks und anderen Sonderschutzgebieten im Grenzgebiet in Erwägung ziehen.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR40052316