Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Einrichtung einer Expertengruppe Tierseuchenbekämpfung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 324/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 324 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
14/01 Verwaltungsorganisation; 86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Wirkungsbereich
§ 2.Paragraph 2,
Der Wirkungsbereich der Expertengruppe zur Unterstützung des Bundesministers umfasst:
die Erstellung und Evaluierung der Arbeitsanleitung für Amtstierärzte/-ärztinnen zur Bekämpfung von Tierseuchen;
die Erstellung von Probenahmeplänen zu Diagnose-Handbüchern zur Bekämpfung bestimmter Tierseuchen (insbesonders Klassische Schweinepest, Afrikanische Schweinepest und Maul- und Klauenseuche);
die Festlegung der Eckpunkte zur Erstellung der Krisenpläne der Landeshauptmänner für Tierseuchen nach Z 2;die Festlegung der Eckpunkte zur Erstellung der Krisenpläne der Landeshauptmänner für Tierseuchen nach Ziffer 2,;
die Mitarbeit an und Überwachung von Tierseuchen-Übungen insbesondere Simulations- und Echtzeit-Übungen;
im Falle eines Seuchenausbruches die Entsendung einer „task-force“-Gruppe zur Beratung des nationalen und der lokalen Krisenzentren.
Schlagworte
Simulationsübung
Zuletzt aktualisiert am
16.11.2017
Dokumentnummer
NOR40054725