Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Mexiko)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 142/2004Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 142 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 28Artikel 28
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
Artikel 28
IN-KRAFT-TRETEN
(1)Absatz eins,Die Vertragsstaaten teilen einander schriftlich auf diplomatischem Wege mit, dass die für das In-Kraft-Treten dieses Abkommens nach innerstaatlichem Recht erforderlichen Maßnahmen erfüllt sind. Das Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Zeitpunkt des Empfanges der späteren dieser Mitteilungen folgt.
(2)Absatz 2,Das Abkommen findet Anwendung am oder nach dem ersten Tag des Kalenderjahres, das dem Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Abkommens folgt.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2024
Dokumentnummer
NOR40061319