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Abkommen betreffend polizeilicher Zusammenarbeit (Südafrika)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.12.2004 — BGBl. III Nr. 143/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.12.2004 BGBl. III Nr. 143/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen betreffend polizeilicher Zusammenarbeit (Südafrika)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 143 aus 2004,

Typ

Vertrag – Südafrika

Inkrafttretensdatum

01.12.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

49/11 Internationale Sicherheit

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SÜDAFRIKA ÜBER POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT

StF: BGBl. III Nr. 143/2004

Ratifikationstext

Die Notifizierungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 2. September 2003 bzw. 28. Oktober 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Dezember 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

PRÄAMBEL

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Südafrika (nachstehend hierin gemeinsam als die „Vertragsparteien“ und einzeln als die „Vertragspartei“ bezeichnet);

Im BESTREBEN die guten Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Südafrika zu konsolidieren und zu entwickeln;

in dem WUNSCHE, Frieden, Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in den jeweiligen Ländern zu fördern;

im BEWUSSTSEIN der Wichtigkeit der Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung;

unter BERÜCKSICHTIGUNG der Ziele und Grundsätze internationaler Vereinbarungen, deren Parteien sie sind, sowie der Resolutionen der Vereinten Nationen und ihrer Sonderorganisationen zur Verbrechensbekämpfung;

HABEN Folgendes VEREINBART:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2014

Gesetzesnummer

20003870

Dokumentnummer

NOR30004208