Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 71/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 2005,
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 7Artikel 7
Index
69/04 Ausländerbeschäftigung
Text
Artikel 7
Die Arbeitsvermittlung im Sinne dieses Abkommens ist für den Praktikanten kosten- und gebührenfrei. Im Übrigen finden hinsichtlich der Kosten und der Entrichtung von Gebühren die Rechtsvorschriften beider Staaten Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Dokumentnummer
NOR40064504