Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 71/2005Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 71 aus 2005,
Typ
Vertrag - Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 8Artikel 8
Index
69/04 Ausländerbeschäftigung
Text
Artikel 8
Die Verpflichtung der Praktikanten, die in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere über die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Fremden, einzuhalten, bleibt von diesem Abkommen unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Dokumentnummer
NOR40064505