Rechtstracker.at

Art. 5

Fassungen
ab 04.10.1957 — BGBl. Nr. 225/1957 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute04.10.1957 BGBl. Nr. 225/1957 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Europäische Zahlungsunion - Zusatzprotokoll Nr. 9

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 225 aus 1957,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

04.10.1957BGBl. Nr. 225/1957

Außerkrafttretensdatum

Index

39/07 Zahlungsverkehr

Text

Artikel 5

  1. Ziffer eins
    Die Artikel 1 bis 4 dieses Zusatzprotokolls sind Bestandteile des Abkommens.
  2. Ziffer 2
    Dieses Zusatzprotokoll wird ratifiziert. Es tritt zu demselben Zeitpunkt wie das Abkommen in Kraft oder, wenn das Zusatzprotokoll zu diesem Zeitpunkt noch nicht von allen Signatarstaaten ratifiziert ist, nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden durch alle Signatarstaaten.
  3. Ziffer 3
    Dieses Zusatzprotokoll bleibt bis zur Beendigung des Abkommens in Kraft; die Bestimmungen der Artikel 34, 35septies und 36 des Abkommens gelten für dieses Zusatzprotokoll ebenso wie für das Abkommen.

Gesetzesnummer

20004404

Dokumentnummer

NOR40070797