Rechtstracker.at

§ 7

Fassungen
ab 01.01.2006 — BGBl. I Nr. 3/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 7 heute01.01.2006 BGBl. I Nr. 3/2006 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2006,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

01.01.2006BGBl. I Nr. 3/2006

Außerkrafttretensdatum

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Text

Finanzierung der Gesellschaft

Paragraph 7,

Die Gesellschaft bestreitet ihre Ausgaben

  1. Ziffer eins
    aus Zuwendungen, die der Bund zur Deckung der administrativen Aufwendungen, die ihr in Erfüllung der Aufgaben (Paragraph 3, Absatz eins und 2) entstehen, ab dem 1.1.2006 in Form einer jährlichen Basisabgeltung in Höhe von Euro 523.000,-- leistet. Zusätzlich zu dieser Basisabgeltung kann der Bund nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel erhöhte Aufwendungen unter der Voraussetzung vergüten, dass dies trotz zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Gebarung der Gesellschaft erforderlich ist,
  2. Ziffer 2
    aus Zuwendungen, die ihr der Bund zur Durchführung von operationellen Maßnahmen, die ihr in Erfüllung des Arbeitsprogrammes (Paragraph 3, Absatz 3,) entstehen, ab dem 1.1.2006 in Form einer jährlichen Basisabgeltung in Höhe von Euro 2.140.000,-- leistet. Zusätzlich zu dieser Basisabgeltung kann der Bund nach Maßgabe der im jährlichen Bundesfinanzgesetz für diese Zwecke vorgesehenen Mittel erhöhte Aufwendungen unter der Voraussetzung vergüten, dass dies trotz zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Gebarung der Gesellschaft erforderlich ist,
  3. Ziffer 3
    aus Entgelten für die Erbringung von Leistungen an den Bund oder an Dritte,
  4. Ziffer 4
    aus sonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen,
  5. Ziffer 5
    aus sonstigen Einnahmen.

Zuletzt aktualisiert am

09.03.2016

Gesetzesnummer

20004508

Dokumentnummer

NOR40073533