Text
Inhalt der Wissensbilanz
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Der Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ ist in narrativer Form darzustellen. Zusätzlich zu Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien sind folgende Themenbereiche jedenfalls narrativ darzustellen:
Maßnahmen für berufstätige Studierende sowie für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten;
Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit;
Maßnahmen zur Erreichung der Aufgabe der Universität hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenförderung, speziell zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und beim wissenschaftlichen Personal;
Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium, für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie einschlägige Forschungsaktivitäten;
Preise und Auszeichnungen;
Forschungscluster und -netzwerke gegliedert nach:
Größe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, genehmigtes Gesamtvolumen),
inhaltliche Schwerpunkte,
Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung.
(2)Absatz 2,Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.
(3)Absatz 3,Dem Abschnitt „II.1 Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.1.1 Personal
[pro Universität]
nach Geschlecht, Verwendungskategorie,
Zählkategorie)
II.1.2 Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
II.1.3 Anzahl der Berufungen an die Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige
Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber,
Befristung)
II.1.4 Anzahl der Berufungen von der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)
II.1.5 Anzahl der Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit
einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt
(outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastlandkategorie)
II.1.6 Anzahl der incoming-Personen im Bereich des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)
II.1.7 Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und
Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Verwendungskategorie)
(4) Dem Abschnitt „II.2 Intellektuelles Vermögen –
Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.2.1 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro
[pro Universität]
II.2.2 Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der
genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung
und Erschließung der Künste in Euro
[pro Universität]
II.2.3 Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen
Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Art der Einrichtung,
Funktionskategorie)
II.2.4 Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit
Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen
tätigen Personen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Personenkategorie)
II.2.5 Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für
Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen
Erkrankungen in Euro
[pro Universität]
II.2.6 Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von
Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und
Männer in Euro
[pro Universität]
II.2.7 Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken
in Euro
[pro Universität]
II.2.8 Kosten für angebotene
wissenschaftliche/künstlerische Zeitschriften in
Euro
[pro Universität]
(nach Publikationsform)
II.2.9 Gesamtaufwendungen für Großgeräte im
F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der
Künste in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
II.2.10 Einnahmen aus Sponsoring in Euro
[pro Universität]
II.2.11 Nutzfläche in m²
[pro Universität]
(5) Dem Abschnitt „II.3 Intellektuelles Vermögen -
Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
II.3.1 Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder
Gutachter in externen Berufungs- und
Habilitationskommissionen tätigen Personen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
II.3.2 Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen
Partnerinstitutionen/Unternehmen
[pro Universität]
(nach Herkunftsland der Kooperationspartner,
Partnerinstitutionen/Unternehmen)
II.3.3 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Referierung)
II.3.4 Anzahl der Personen mit Funktionen in
wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gremiumssitz)
II.3.5 Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Entlehner-Typus)
II.3.6 Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken
[pro Universität]
(nach Aktivitätsart)
(6) Dem Abschnitt „III.1 Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“
sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
III.1.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
III.1.2 Anzahl der eingerichteten Studien
[pro Universität]
(nach Studienart, Studienform)
III.1.3 Durchschnittliche Studiendauer in Semestern
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Studienabschnitt)
III.1.4 Erfolgsquote ordentlicher Studierender in
Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht)
III.1.5 Anzahl der Studierenden
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
Studierendenkategorie, Personenmenge)
III.1.6 Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der
vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich
Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und
Diplomstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.1.7 Anzahl der ordentlichen Studien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.1.8 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme
an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art
der Mobilitätsprogramme)
III.1.9 Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme
an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der
Mobilitätsprogramme)
III.1.10 Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium
zugelassenen Studierenden ohne österreichischen
Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Studiums)
III.1.11 Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double
Degree-Programme
[pro Universität]
III.1.12 Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro
[pro Universität]
(nach Art des Projekts)
(7) Dem Abschnitt „III.2 Kernprozesse – Forschung und Entwicklung“
sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
III.2.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im F&E-Bereich tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Wissenschaftszweigen in Prozent
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Geschlecht)
III.2.2 Anzahl der laufenden drittfinanzierten F&E-Projekte
sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und
Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,
Forschungsart, Sitz der
Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)
III.2.3 Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten
und evaluierten F&E-Projekte sowie Projekte im
Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Forschungsart)
III.2.4 Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und
Forschungsstipendiaten
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)
III.2.5 Anzahl der über F&E-Projekte sowie Projekte im
Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste
drittfinanzierten Wissenschafterinnen und
Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Forschungsart)
III.2.6 Anzahl der Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
III.2.7 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
PhD-Doktoratsstudien
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
III.2.8 Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen
FH-Studiengang abgeschlossen haben
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
(8) Dem Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse –
Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
IV.1.1 Anzahl der Studienabschlüsse
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Abschlusses, Studienart)
IV.1.2 Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem
Auslandsaufenthalt während des Studiums
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)
IV.1.3 Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an
Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen
[pro Universität]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)
IV.1.4 Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der
vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich
Toleranzsemester
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)
(9) Dem Abschnitt „IV.2 Output und Wirkungen der Kernprozesse –
Forschung und Entwicklung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:
IV.2.1 Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des
Doktoratsstudiums)
IV.2.2 Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des
Personals
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Typus von Publikationen)
IV.2.3 Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker
oder selected presenter bei
wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus,
Vortrags-Typus)
IV.2.4 Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten
Patente
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
(nach Patenterteilung)
IV.2.5 Einnahmen aus F&E-Projekten sowie Projekten der
Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26
Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes
2002 in Euro
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
(nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der
Auftrag-/Fördergeber-Organisation)
(10)Absatz 10,Der Abschnitt „V. Resümee und Ausblick“ ist in narrativer Form darzustellen.
(11)Absatz 11,Der Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ umfasst folgende Kennzahlen:
VI.1 Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der
Patientenbehandlung/-betreuung und im
Gesundheitswesen in Vollzeitäquivalenten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.2 Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen
[pro Universität, pro Wissenschaftszweig]
VI.3 Anzahl der Patientinnen und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.4 Anzahl der in klinische Prüfungen,
Leistungsbewertungen und sonstige klinische Studien
einbezogenen Patientinnen und Patienten
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.5 Personal mit einem nicht-medizinischen
Studienabschluss
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.6 Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur
Fachärztin und zum Facharzt
[pro Universität]
(nach Geschlecht)
VI.7 Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission
[pro Universität]
(nach Begutachtungstyp)
(12) Der Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die
Universitäten der Künste“ umfasst folgende Kennzahlen:
VII.1 Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung
und Erschließung der Künste tätigen
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu
Kunstzweigen in Prozent
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Geschlecht)
VII.2 Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei
Zulassungsprüfungen
[pro Universität, pro Curriculum]
(nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)
VII.3 Anzahl der
künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen und
wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität
[pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]
VII.4 Anzahl der künstlerischen Leistungen des
wissenschaftlichen/künstlerischen Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(Ort der künstlerischen Leistung)
VII.5 Anzahl der
künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen
Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen
Personals
[pro Universität, pro Kunstzweig]
(nach Leistungsart, Typus von künstlerischen
Publikationen, Auflagenhöhe)
VII.6 Anzahl der vom wissenschaftlich/künstlerischen
Personal erhaltenen Preise und Auszeichnungen für
Entwicklung und Erschließung der Künste
[pro Universität, pro Kunstzweig]
nach Geschlecht, Verleihungsort)
(13)Absatz 13,Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ narrativ zu interpretieren.
(14)Absatz 14,Die Universitäten haben bei der Übermittlung der Kennzahlen sowie bei der Übermittlung der narrativen Interpretationen der Kennzahlen die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuhalten. Die Darstellung der Kennzahlen hat den formalen Vorgaben einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen der Bundesministerin oder des Bundesministers zu entsprechen (Datenstruktur). Die Übermittlung der Kennzahlen und Interpretationen durch die Universität hat bis zum 30. April jeden Jahres zu erfolgen.
(15)Absatz 15,Soweit die Bundesministerin oder der Bundesminister entsprechende auf Basis der Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 – UniStEV 2004, BGBl. II Nr. 288/2004, und der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten – BidokVUni, BGBl. II Nr. 30/2004, gewonnene Rohdaten auf der vorgesehenen elektronischen Plattform zur Verfügung stellt, haben die Universitäten diese den statistischen Auswertungen für die Wissensbilanz zugrunde zu legen.Soweit die Bundesministerin oder der Bundesminister entsprechende auf Basis der Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 – UniStEV 2004, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 288 aus 2004,, und der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten – BidokVUni, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2004,, gewonnene Rohdaten auf der vorgesehenen elektronischen Plattform zur Verfügung stellt, haben die Universitäten diese den statistischen Auswertungen für die Wissensbilanz zugrunde zu legen.