Rechtstracker.at

§ 4 WBV

Fassungen
01.02.2006 bis 07.07.2010 — BGBl. II Nr. 63/2006 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 401.02.200607.07.2010 BGBl. II Nr. 63/2006 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 216/2010

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wissensbilanz-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2010,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.02.2006BGBl. II Nr. 63/2006

Außerkrafttretensdatum

07.07.2010aufgehoben durch BGBl. II Nr. 216/2010

Abkürzung

WBV

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Inhalt der Wissensbilanz

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Der Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ ist in narrativer Form darzustellen. Zusätzlich zu Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien sind folgende Themenbereiche jedenfalls narrativ darzustellen:
    1. Litera a
      Maßnahmen für berufstätige Studierende sowie für Studierende mit Kinderbetreuungspflichten oder anderen gleichartigen Betreuungspflichten;
    2. Litera b
      Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
    3. Litera c
      Maßnahmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit;
    4. Litera d
      Maßnahmen zur Erreichung der Aufgabe der Universität hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Frauenförderung, speziell zur Erhöhung des Frauenanteils in leitenden Funktionen und beim wissenschaftlichen Personal;
    5. Litera e
      Maßnahmen zur Personalentwicklung und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
    6. Litera f
      Maßnahmen für Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen zur Vorbereitung auf das Studium, für bestimmte Zielgruppen während des Studiums, zur Erleichterung des Überganges ins Berufsleben sowie einschlägige Forschungsaktivitäten;
    7. Litera g
      Preise und Auszeichnungen;
    8. Litera h
      Forschungscluster und -netzwerke gegliedert nach:
      • Strichaufzählung
        Zeitpunkt der Gründung,
      • Strichaufzählung
        Laufzeit,
      • Strichaufzählung
        Organisationsform,
      • Strichaufzählung
        Größe (Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, genehmigtes Gesamtvolumen),
      • Strichaufzählung
        inhaltliche Schwerpunkte,
      • Strichaufzählung
        Ausrichtung sowie
      • Strichaufzählung
        Partner;
    9. Litera i
      Stand der Umsetzung der Bologna-Erklärung.
  2. Absatz 2,Die Definitionen der Kennzahlen sowie die Auflistung der Merkmalsausprägungen erfolgen gemäß Anlage 1, die auch den Erhebungszeitraum bzw. -zeitpunkt für die einzelnen Kennzahlen festlegt.
  3. Absatz 3,Dem Abschnitt „II.1 Intellektuelles Vermögen – Humankapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

      II.1.1    Personal

                [pro Universität]

                nach Geschlecht, Verwendungskategorie,

                Zählkategorie)

      II.1.2    Anzahl der erteilten Lehrbefugnisse (Habilitationen)

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht)

      II.1.3    Anzahl der Berufungen an die Universität

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht, Herkunftsuniversität/vorherige

                Dienstgeberin oder vorheriger Dienstgeber,

                Befristung)

      II.1.4    Anzahl der Berufungen von der Universität

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht, Standort der Zieluniversität)

      II.1.5    Anzahl der Personen im Bereich des

                wissenschaftlichen/künstlerischen Personals mit

                einem mindestens 5-tägigen Auslandsaufenthalt

                (outgoing)

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Gastlandkategorie)

      II.1.6    Anzahl der incoming-Personen im Bereich des

                wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Herkunftsland der Einrichtung)

      II.1.7    Anzahl der Personen, die an Weiterbildungs- und

                Personalentwicklungsprogrammen teilnehmen

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Verwendungskategorie)

  (4) Dem Abschnitt „II.2 Intellektuelles Vermögen –

Strukturkapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

      II.2.1    Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

                Gleichstellung sowie der Frauenförderung in Euro

                [pro Universität]

      II.2.2    Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der

                genderspezifischen Lehre und Forschung/Entwicklung

                und Erschließung der Künste in Euro

                [pro Universität]

      II.2.3    Anzahl der in speziellen Einrichtungen tätigen

                Personen

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Art der Einrichtung,

                Funktionskategorie)

      II.2.4    Anzahl der in Einrichtungen für Studierende mit

                Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen

                tätigen Personen

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Personenkategorie)

      II.2.5    Aufwendungen für spezifische Maßnahmen für

                Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen

                Erkrankungen in Euro

                [pro Universität]

      II.2.6    Aufwendungen für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von

                Beruf/Studium und Familie/Privatleben für Frauen und

                Männer in Euro

                [pro Universität]

      II.2.7    Kosten für angebotene Online-Forschungsdatenbanken

                in Euro

                [pro Universität]

      II.2.8    Kosten für angebotene

                wissenschaftliche/künstlerische Zeitschriften in

                Euro

                [pro Universität]

                (nach Publikationsform)

      II.2.9    Gesamtaufwendungen für Großgeräte im

                F&E-Bereich/Bereich Entwicklung und Erschließung der

                Künste in Euro

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

      II.2.10   Einnahmen aus Sponsoring in Euro

                [pro Universität]

      II.2.11   Nutzfläche in m²

                [pro Universität]

  (5) Dem Abschnitt „II.3 Intellektuelles Vermögen -

Beziehungskapital“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

      II.3.1    Anzahl der als Vorsitzende, Mitglieder oder

                Gutachter in externen Berufungs- und

                Habilitationskommissionen tätigen Personen

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht)

      II.3.2    Anzahl der in Kooperationsverträge eingebundenen

                Partnerinstitutionen/Unternehmen

                [pro Universität]

                (nach Herkunftsland der Kooperationspartner,

                Partnerinstitutionen/Unternehmen)

      II.3.3    Anzahl der Personen mit Funktionen in

                wissenschaftlichen/künstlerischen Fachzeitschriften

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht, Referierung)

      II.3.4    Anzahl der Personen mit Funktionen in

                wissenschaftlichen/künstlerischen Gremien

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Gremiumssitz)

      II.3.5    Anzahl der Entlehnungen an Universitätsbibliotheken

                [pro Universität]

                (nach Entlehner-Typus)

      II.3.6    Anzahl der Aktivitäten von Universitätsbibliotheken

                [pro Universität]

                (nach Aktivitätsart)

  (6) Dem Abschnitt „III.1 Kernprozesse – Lehre und Weiterbildung“

sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

      III.1.1   Zeitvolumen des wissenschaftlichen/künstlerischen

                Personals im Bereich Lehre in Vollzeitäquivalenten

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht)

      III.1.2   Anzahl der eingerichteten Studien

                [pro Universität]

                (nach Studienart, Studienform)

      III.1.3   Durchschnittliche Studiendauer in Semestern

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Studienabschnitt)

      III.1.4   Erfolgsquote ordentlicher Studierender in

                Bakkalaureats-, Magister- und Diplomstudien

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht)

      III.1.5   Anzahl der Studierenden

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit,

                Studierendenkategorie, Personenmenge)

      III.1.6   Prüfungsaktive ordentliche Studierende innerhalb der

                vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

                Toleranzsemester in Bakkalaureats-, Magister- und

                Diplomstudien

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

      III.1.7   Anzahl der ordentlichen Studien

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

      III.1.8   Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme

                an internationalen Mobilitätsprogrammen (outgoing)

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Gastland, Art

                der Mobilitätsprogramme)

      III.1.9   Anzahl der ordentlichen Studierenden mit Teilnahme

                an internationalen Mobilitätsprogrammen (incoming)

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art der

                Mobilitätsprogramme)

      III.1.10  Anzahl der zu einem Magister- oder Doktoratsstudium

                zugelassenen Studierenden ohne österreichischen

                Bakkalaureats-, Magister- oder Diplomabschluss

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

                Studiums)

      III.1.11  Anzahl der internationalen Joint Degrees/Double

                Degree-Programme

                [pro Universität]

      III.1.12  Aufwendungen für Projekte im Lehrbereich in Euro

                [pro Universität]

                (nach Art des Projekts)

  (7) Dem Abschnitt „III.2 Kernprozesse – Forschung und Entwicklung“

sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

      III.2.1   Anteilsmäßige Zuordnung des im F&E-Bereich tätigen

                wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

                Wissenschaftszweigen in Prozent

                [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

                (nach Geschlecht)

      III.2.2   Anzahl der laufenden drittfinanzierten F&E-Projekte

                sowie Projekte im Bereich der Entwicklung und

                Erschließung der Künste

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation,

                Forschungsart, Sitz der

                Auftraggeber-/Fördergeber-Organisation)

      III.2.3   Anzahl der laufenden universitätsintern finanzierten

                und evaluierten F&E-Projekte sowie Projekte im

                Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Forschungsart)

      III.2.4   Anzahl der Forschungsstipendiatinnen und

                Forschungsstipendiaten

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht, Fördergeber-Organisation)

      III.2.5   Anzahl der über F&E-Projekte sowie Projekte im

                Bereich der Entwicklung und Erschließung der Künste

                drittfinanzierten Wissenschafterinnen und

                Wissenschafter/Künstlerinnen und Künstler

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht, Forschungsart)

      III.2.6   Anzahl der Doktoratsstudien

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

                Doktoratsstudiums)

      III.2.7   Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an

                PhD-Doktoratsstudien

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

      III.2.8   Anzahl der Doktoratsstudien Studierender, die einen

                FH-Studiengang abgeschlossen haben

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

  (8) Dem Abschnitt „IV.1 Output und Wirkungen der Kernprozesse –

Lehre und Weiterbildung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

      IV.1.1    Anzahl der Studienabschlüsse

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

                Abschlusses, Studienart)

      IV.1.2    Anzahl der Studienabschlüsse mit gefördertem

                Auslandsaufenthalt während des Studiums

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Gastland des Auslandsaufenthaltes)

      IV.1.3    Anzahl der Absolventinnen und Absolventen, die an

                Weiterbildungsangeboten der Universität teilnehmen

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit)

      IV.1.4    Anzahl der Studienabschlüsse innerhalb der

                vorgesehenen Studiendauer laut Curriculum zuzüglich

                Toleranzsemester

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Art des Abschlusses, Studienart)

  (9) Dem Abschnitt „IV.2 Output und Wirkungen der Kernprozesse –

Forschung und Entwicklung“ sind folgende Kennzahlen zuzuordnen:

      IV.2.1    Anzahl der Abschlüsse von Doktoratsstudien

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des

                Doktoratsstudiums)

      IV.2.2    Anzahl der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des

                Personals

                [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

                (nach Typus von Publikationen)

      IV.2.3    Anzahl der gehaltenen Vorträge als invited speaker

                oder selected presenter bei

                wissenschaftlichen/künstlerischen Veranstaltungen

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Geschlecht, Veranstaltungs-Typus,

                Vortrags-Typus)

      IV.2.4    Anzahl der auf den Namen der Universität erteilten

                Patente

                [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

                (nach Patenterteilung)

      IV.2.5    Einnahmen aus F&E-Projekten sowie Projekten der

                Entwicklung und Erschließung der Künste gemäß § 26

                Abs. 1 und § 27 Abs. 1 Z 3 des Universitätsgesetzes

                2002 in Euro

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

                (nach Auftrag-/Fördergeber-Organisation, Sitz der

                Auftrag-/Fördergeber-Organisation)

  1. Absatz 10,Der Abschnitt „V. Resümee und Ausblick“ ist in narrativer Form darzustellen.
  2. Absatz 11,Der Abschnitt „VI. Spezifisches Kennzahlen-Set für die Medizinischen Universitäten“ umfasst folgende Kennzahlen:

      VI.1      Zeitvolumen des wissenschaftlichen Personals in der

                Patientenbehandlung/-betreuung und im

                Gesundheitswesen in Vollzeitäquivalenten

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht)

      VI.2      Anzahl der neu begonnenen klinischen Prüfungen

                [pro Universität, pro Wissenschaftszweig]

      VI.3      Anzahl der Patientinnen und Patienten

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht)

      VI.4      Anzahl der in klinische Prüfungen,

                Leistungsbewertungen und sonstige klinische Studien

                einbezogenen Patientinnen und Patienten

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht)

      VI.5      Personal mit einem nicht-medizinischen

                Studienabschluss

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht)

      VI.6      Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen zur

                Fachärztin und zum Facharzt

                [pro Universität]

                (nach Geschlecht)

      VI.7      Anzahl der Begutachtungen der Ethikkommission

                [pro Universität]

                (nach Begutachtungstyp)

  (12) Der Abschnitt „VII. Spezifisches Kennzahlen-Set für die

Universitäten der Künste“ umfasst folgende Kennzahlen:

      VII.1     Anteilsmäßige Zuordnung des im Bereich Entwicklung

                und Erschließung der Künste tätigen

                wissenschaftlichen/künstlerischen Personals zu

                Kunstzweigen in Prozent

                [pro Universität, pro Kunstzweig]

                (nach Geschlecht)

      VII.2     Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber bei

                Zulassungsprüfungen

                [pro Universität, pro Curriculum]

                (nach Geschlecht, Prüfungsergebnis)

      VII.3     Anzahl der

                künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen und

                wissenschaftlichen Veranstaltungen der Universität

                [pro Universität, pro Wissenschafts-/Kunstzweig]

      VII.4     Anzahl der künstlerischen Leistungen des

                wissenschaftlichen/künstlerischen Personals

                [pro Universität, pro Kunstzweig]

                (Ort der künstlerischen Leistung)

      VII.5     Anzahl der

                künstlerischen/künstlerisch-wissenschaftlichen

                Publikationen des wissenschaftlichen/künstlerischen

                Personals

                [pro Universität, pro Kunstzweig]

                (nach Leistungsart, Typus von künstlerischen

                Publikationen, Auflagenhöhe)

      VII.6     Anzahl der vom wissenschaftlich/künstlerischen

                Personal erhaltenen Preise und Auszeichnungen für

                Entwicklung und Erschließung der Künste

                [pro Universität, pro Kunstzweig]

                nach Geschlecht, Verleihungsort)

  1. Absatz 13,Die Kennzahlen sind im Hinblick auf Abschnitt „I. Wirkungsbereich, Zielsetzungen und Strategien“ narrativ zu interpretieren.
  2. Absatz 14,Die Universitäten haben bei der Übermittlung der Kennzahlen sowie bei der Übermittlung der narrativen Interpretationen der Kennzahlen die system- und datentechnischen Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur einzuhalten. Die Darstellung der Kennzahlen hat den formalen Vorgaben einschließlich allfälliger Vorgaben für die Zusammenfassung von Curricula oder Wissenschafts-/Kunstzweigen der Bundesministerin oder des Bundesministers zu entsprechen (Datenstruktur). Die Übermittlung der Kennzahlen und Interpretationen durch die Universität hat bis zum 30. April jeden Jahres zu erfolgen.
  3. Absatz 15,Soweit die Bundesministerin oder der Bundesminister entsprechende auf Basis der Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 – UniStEV 2004, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 288 aus 2004,, und der Bildungsdokumentationsverordnung Universitäten – BidokVUni, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 30 aus 2004,, gewonnene Rohdaten auf der vorgesehenen elektronischen Plattform zur Verfügung stellt, haben die Universitäten diese den statistischen Auswertungen für die Wissensbilanz zugrunde zu legen.

Schlagworte

Forschungsnetzwerk, Erhebungszeitpunkt, Weiterbildungsprogramm,
Berufungskommission, Bakkalaureatsstudium, Magisterstudium,
Patientenbetreuung

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010

Gesetzesnummer

20004585

Dokumentnummer

NOR40075495