Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übernahme von illegal aufhältigen Personen - Protokoll (Polen)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 39/2006Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
IIrömisch zwei
Zu Artikel 2 Absatz 1
Das Ersuchen um Feststellung der Staatsangehörigkeit muss, abgesehen von den Personaldaten, erforderlichenfalls folgende Angaben enthalten:
die für die Feststellung der Staatsangehörigkeit notwendigen Informationen;
Hinweise auf eine etwaige auf Krankheit oder Alter beruhende besondere Hilfs-, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit der zu übergebenden Person mit deren Einverständnis;
sonstige im Einzelfall bei der Übergabe erforderliche Schutz- oder Sicherheitsmaßnahmen.
Schlagworte
Hilfsbedürftigkeit, Pflegebedürftigkeit, Schutzmaßnahme
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2014
Dokumentnummer
NOR40075738