bei Verwendung eines internen Modells gemäß den §§ 242 bis 253 ist für Forderungen, bei denen nach dieser Methode verfahren wird und bei denen die Laufzeit des Vertrags, der von den im Netting-Satz vertretenen die längste Laufzeit hat, mehr als ein Jahr beträgt, M wie folgt zu berechnen:bei Verwendung eines internen Modells gemäß den Paragraphen 242 bis 253 ist für Forderungen, bei denen nach dieser Methode verfahren wird und bei denen die Laufzeit des Vertrags, der von den im Netting-Satz vertretenen die längste Laufzeit hat, mehr als ein Jahr beträgt, M wie folgt zu berechnen:
(Anm. Formel nicht darstellbar)Anmerkung Formel nicht darstellbar)
wobei dfk den risikofreien Abzinsungsfaktor für den künftigen Zeitraum tk, Delta tk die Länge des Zeitintervalls tk-1 bis tk, EEk den durchschnittlichen Marktwert gemäß § 243 Abs. 3 Z 2 und EffectiveEEk den maximalen durchschnittlichen Marktwert gemäß § 243 Abs. 3 Z 3 bezeichnet; Kreditinstitute, die zur Berechnung einer einseitigen Anpassung der Kreditbewertung ein internes Modell verwenden, können als M die anhand eines solchen Modells geschätzte effektive Kreditlaufzeit einsetzen; findet Abs. 4 Anwendung, gilt für alle Netting-Sätze, in denen alle Verträge eine Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr haben, die Formel gemäß Z 1; berechnet ein Kreditinstitut den gewichteten Forderungsbetrag gemäß § 70 Abs. 1 Z 5 ist M die effektive Kreditlaufzeit, zumindest aber ein Jahr undwobei dfk den risikofreien Abzinsungsfaktor für den künftigen Zeitraum tk, Delta tk die Länge des Zeitintervalls tk-1 bis tk, EEk den durchschnittlichen Marktwert gemäß Paragraph 243, Absatz 3, Ziffer 2 und EffectiveEEk den maximalen durchschnittlichen Marktwert gemäß Paragraph 243, Absatz 3, Ziffer 3, bezeichnet; Kreditinstitute, die zur Berechnung einer einseitigen Anpassung der Kreditbewertung ein internes Modell verwenden, können als M die anhand eines solchen Modells geschätzte effektive Kreditlaufzeit einsetzen; findet Absatz 4, Anwendung, gilt für alle Netting-Sätze, in denen alle Verträge eine Ursprungslaufzeit von höchstens einem Jahr haben, die Formel gemäß Ziffer eins,; berechnet ein Kreditinstitut den gewichteten Forderungsbetrag gemäß Paragraph 70, Absatz eins, Ziffer 5, ist M die effektive Kreditlaufzeit, zumindest aber ein Jahr und