Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundausbildungsverordnung - Exekutivdienst des BMI
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 430/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 430 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Gestaltung der Grundausbildung
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die in § 1 angeführten Grundausbildungen sind in Form eines Lehrganges zu gestalten. Die Inhalte sind aus den Anlagen 1, 2 und 3 ersichtlich. Soweit dies zweckmäßig ist, können Lehrgänge auch in modularer Organisationsform stattfinden. Teile des Lehrganges können auch als e-learning, Schulung am Arbeitsplatz oder praktische Verwendung gestaltet werden. Die Schulung am Arbeitsplatz dient der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung.Die in Paragraph eins, angeführten Grundausbildungen sind in Form eines Lehrganges zu gestalten. Die Inhalte sind aus den Anlagen 1, 2 und 3 ersichtlich. Soweit dies zweckmäßig ist, können Lehrgänge auch in modularer Organisationsform stattfinden. Teile des Lehrganges können auch als e-learning, Schulung am Arbeitsplatz oder praktische Verwendung gestaltet werden. Die Schulung am Arbeitsplatz dient der Einführung in die Aufgaben der späteren Verwendung.
(2)Absatz 2,Die Lehrkräfte haben laufend die Leistungen der Lehrgangsteilnehmer durch Prüfungen festzustellen. Abgesehen von Wiederholungen des zuletzt durchgenommenen Lehrstoffes sind Prüfungen vor ihrer Durchführung anzukündigen.
(3)Absatz 3,Der erfolgreiche Abschluss solcher Ausbildungsmodule und anderer Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserfahrungen und selbstständiger Arbeiten kann nach Anhörung der SIAK gemäß § 30 BDG 1979 angerechnet werden.Der erfolgreiche Abschluss solcher Ausbildungsmodule und anderer Ausbildungen oder Qualifizierungsmaßnahmen, Berufserfahrungen und selbstständiger Arbeiten kann nach Anhörung der SIAK gemäß Paragraph 30, BDG 1979 angerechnet werden.
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2009
Dokumentnummer
NOR40084651