Norm RID – Abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werden× ▾ ‹›Gliederung RID – Abweichende Kennzeichnung gedeckter Wagen, mit denen bestimmte Versandstücke befördert werden Fassungen (Gesetz) ab 17.11.2006 — BGBl. III Nr. 171/2006 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 17.11.200631.07.2011 BGBl. III Nr. 171/2006 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 17.11.2006 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1