Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Abkommen über die finanzielle Kooperation
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 6/2007 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 49/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2007, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
Text
Artikel 3
Projekteignung
Die auf Grund dieses Abkommens gewährte Finanzierung steht sowohl dem öffentlichen als auch dem privaten Sektor in Tunesien offen. Die Eignung der zu finanzierenden Verträge wird von den österreichischen Stellen bewertet, unter Berücksichtigung der Regeln des „Übereinkommens über öffentlich unterstützte Exportkredite“, insbesondere der aus der Anwendung der Helsinki-Regeln über gebundene Hilfskredite gewonnenen Leitlinien, und der anzuwendenden nationalen Kriterien.
Zuletzt aktualisiert am
26.06.2010
Dokumentnummer
NOR40086313