Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Einheitliche Betriebsprämie-Verordnung 2007
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 322/2007Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 322 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Sonderfall Kauf oder Übertragung von Pachtflächen
§ 7. Die Anerkennung als Sonderfall gemäß § 8 Abs. 2 Z 9 MOG 2007 ist mit der dem Auslaufen des Pachtvertrags unmittelbar folgenden Sammelantragstellung zu beantragen. Für die Anerkennung als Sonderfall hat der bisher verpachtete Betrieb(steil) mindestens vier ha zu umfassen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung ist durch geeignete Unterlagen zu belegen. Paragraph 7, Die Anerkennung als Sonderfall gemäß Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 9, MOG 2007 ist mit der dem Auslaufen des Pachtvertrags unmittelbar folgenden Sammelantragstellung zu beantragen. Für die Anerkennung als Sonderfall hat der bisher verpachtete Betrieb(steil) mindestens vier ha zu umfassen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung ist durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Dokumentnummer
NOR40092179