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Rückübernahmeabkommen (Montenegro)

Fassungen (Gesetz)
ab 03.06.2006 — BGBl. III Nr. 66/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute03.06.2006 BGBl. III Nr. 66/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen (Montenegro)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2004,

Typ

Vertrag – Montenegro

Inkrafttretensdatum

03.06.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Serbien und Montenegro über die Rückführung und die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Rückübernahmeabkommen)

StF: BGBl. III Nr. 66/2004

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz 2, des Abkommens wurden am 23. September 2003 bzw. 30. März 2004 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 13, Absatz 2, mit 29. April 2004 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Serbien und Montenegro, im weiteren Vertragsparteien genannt,

Sub-Litera, i, n dem Bestreben, die Rückübernahme von Personen, die sich illegal im Staatsgebiet der jeweiligen anderen Vertragspartei aufhalten, das heißt, die die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen,

und die Durchbeförderung von Personen im Geiste der Zusammenarbeit und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit zu erleichtern,

haben Folgendes vereinbart:

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2007, kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Anmerkung

Das Protokoll wurde als Anlage 6 dokumentiert.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2010

Gesetzesnummer

20005571

Dokumentnummer

NOR30006145