Norm Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen× ▾ ‹›Gliederung Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Fassungen (Gesetz) ab 07.03.2008 — BGBl. II Nr. 83/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.03.2008 BGBl. II Nr. 83/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Änderungen Letzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Anzahl Fassungen:0–12–34–67–1213+ § 1§ 2§ 3