Norm Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen× ▾ ‹›Gliederung Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Fassungen (Gesetz) ab 07.03.2008 — BGBl. II Nr. 83/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.03.2008 BGBl. II Nr. 83/2008 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 07.03.2008 § 1§ 2§ 3