Norm Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen× ▾ ‹›Gliederung Gebühren führ die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Kundmachung BGBl. II Nr. 83/2008 · 06.03.2008▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 83/2008 06.03.2008 Gebühren für die Durchführung der Aufsicht über unabhängige Prüfeinrichtungen und EinzelprüferInnen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2§ 3