Norm Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus sowie bei der EURO 2008× ▾ ‹›Gliederung Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus sowie bei der EURO 2008 Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2008 — BGBl. II Nr. 138/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.05.200830.09.2008 BGBl. II Nr. 138/2008 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1§ 2§ 3§ 4