Norm BIFIE-AR-Aufwandersatzverordnung× ▾ ‹›Gliederung BIFIE-AR-Aufwandersatzverordnung Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2008 — BGBl. II Nr. 140/2008 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.05.200804.11.2020 BGBl. II Nr. 140/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 466/2020 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2008 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Vergütung des Aufwandes des oder der Vorsitzenden des Aufsichtsrates§ 2Reiseauslagen des oder der Vorsitzenden des Aufsichtsrates§ 3Vergütung des Aufwandes der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates§ 4Reiseauslagen der übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates§ 5Nebentätigkeit§ 6Verweisungen§ 7Inkrafttreten