Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen (Schweiz, Liechtenstein)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 62/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2008,
Typ
Vertrag – Schweiz, Liechtenstein
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 5Artikel 5
Text
Artikel 5
Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald
(1)Absatz eins,An der Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald werden auf österreichischem und liechtensteinischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
(2)Absatz 2,Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst
für die österreichischen Bediensteten
die im Abfertigungsgebäude den österreichischen Bediensteten zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Benutzung überlassenen Räume,
den das schweizerische Zollgebäude umgebenden Amtsplatz für den Güterverkehr einschließlich der für die Abfertigung von Reisenden vorhandenen Räume und Flächen,
den Abschnitt der Straße Nr. 234 von der Staatsgrenze bis zur Abzweigung Heiligwies;
für die schweizerischen und liechtensteinischen Bediensteten
die im Abfertigungsgebäude von den Bediensteten der beteiligten Staaten gemeinschaftlich oder alleine benutzten Räume,
die Überdachung (Abfertigungsinsel) GP Nr. 485,die Überdachung (Abfertigungsinsel) Gesetzgebungsperiode Nr. 485,
den Abschnitt der Liechtensteinerstraße L191 von der Staatsgrenze Höhe km 3,23 bis zum Ende des LKW-Parkplatzes bei Höhe km 3,10; zudem die in diesem Bereich befindlichen und angrenzenden Parkplätze und Kontrollflächen neben dem Zollamtsgebäude (GP Nr. 242) und dem Gebäude (Container – GP Nr. 484) nordseitig der Abfertigungsinsel-Überdachung.den Abschnitt der Liechtensteinerstraße L191 von der Staatsgrenze Höhe km 3,23 bis zum Ende des LKW-Parkplatzes bei Höhe km 3,10; zudem die in diesem Bereich befindlichen und angrenzenden Parkplätze und Kontrollflächen neben dem Zollamtsgebäude Gesetzgebungsperiode Nr. 242) und dem Gebäude (Container – Gesetzgebungsperiode Nr. 484) nordseitig der Abfertigungsinsel-Überdachung.
Zuletzt aktualisiert am
07.05.2014
Dokumentnummer
NOR40098321