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Art. 5

Fassungen
ab 01.05.2008 — BGBl. III Nr. 62/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute01.05.2008 BGBl. III Nr. 62/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen (Schweiz, Liechtenstein)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 62 aus 2008,

Typ

Vertrag – Schweiz, Liechtenstein

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.05.2008BGBl. III Nr. 62/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 5

Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald

  1. Absatz eins,An der Grenzübergangsstelle Tisis – Schaanwald werden auf österreichischem und liechtensteinischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
  2. Absatz 2,Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst
    1. Litera a
      für die österreichischen Bediensteten
      • Strichaufzählung
        die im Abfertigungsgebäude den österreichischen Bediensteten zur alleinigen oder gemeinschaftlichen Benutzung überlassenen Räume,
      • Strichaufzählung
        den das schweizerische Zollgebäude umgebenden Amtsplatz für den Güterverkehr einschließlich der für die Abfertigung von Reisenden vorhandenen Räume und Flächen,
      • Strichaufzählung
        den Abschnitt der Straße Nr. 234 von der Staatsgrenze bis zur Abzweigung Heiligwies;
    2. Litera b
      für die schweizerischen und liechtensteinischen Bediensteten
      • Strichaufzählung
        die im Abfertigungsgebäude von den Bediensteten der beteiligten Staaten gemeinschaftlich oder alleine benutzten Räume,
      • Strichaufzählung
        die Überdachung (Abfertigungsinsel) Gesetzgebungsperiode Nr. 485,
      • Strichaufzählung
        den Abschnitt der Liechtensteinerstraße L191 von der Staatsgrenze Höhe km 3,23 bis zum Ende des LKW-Parkplatzes bei Höhe km 3,10; zudem die in diesem Bereich befindlichen und angrenzenden Parkplätze und Kontrollflächen neben dem Zollamtsgebäude Gesetzgebungsperiode Nr. 242) und dem Gebäude (Container – Gesetzgebungsperiode Nr. 484) nordseitig der Abfertigungsinsel-Überdachung.

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2014

Gesetzesnummer

20005809

Dokumentnummer

NOR40098321