Rechtstracker.at

Anl. 2 FH-GuK-AV

Fassungen
18.06.2008 bis 31.08.2027 — BGBl. II Nr. 200/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute18.06.2008 BGBl. II Nr. 200/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 152/2026
Anl. 218.06.200831.08.2027 BGBl. II Nr. 200/2008 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 152/2026

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2008, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 152 aus 2026,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

18.06.2008BGBl. II Nr. 200/2008

Außerkrafttretensdatum

31.08.2027aufgehoben durch BGBl. II Nr. 152/2026

Abkürzung

FH-GuK-AV

Index

82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Text

Anlage 2

Sozialkommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz

Der/Die Absolvent/in hat im Rahmen der Ausbildung die für die Berufsausübung erforderliche sozialkommunikative Kompetenz und Selbstkompetenz erworben.

römisch eins. Sozialkommunikative Kompetenz

Der Absolvent/Die Absolventin

  • Strichaufzählung
    kann soziale Beziehungen im beruflichen Kontext bewusst und reflektiert aufbauen, aufrecht erhalten und lösen;
  • Strichaufzählung
    verfügt über einen Zugang zum Menschen, der durch Empathie, Wertschätzung und Kongruenz gekennzeichnet ist;
  • Strichaufzählung
    verfügt im Umgang mit Menschen unterschiedlicher Kulturen über eine interkulturelle Kompetenz;
  • Strichaufzählung
    kann den Dialog mit den Zielgruppen der Pflege sowie im intra- und interprofessionellen Team auf Basis von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten über Interaktion, Kommunikation und Gesprächsführung professionell gestalten;
  • Strichaufzählung
    kann sich klar, verständlich und zielgerichtet am intra- und interprofessionellen Informations- und Wissenstransfer sowie am Wissensmanagement der jeweiligen Einrichtung beteiligen;
  • Strichaufzählung
    ist geübt im Geben und Annehmen von differenzierten sowie konstruktiven Feedbacks;
  • Strichaufzählung
    kann Kommunikationsbarrieren und Konflikte erkennen und Lösungsmöglichkeiten bzw. Bewältigungsstrategien initiieren;
  • Strichaufzählung
    kann berufliche Informations- und Kommunikationsaufgaben situationsbezogen bewältigen.

römisch zwei. Selbstkompetenz

Der Absolventin/Die Absolventin

  • Strichaufzählung
    kann persönlich wirksame Lern- und Arbeitsstrategien unter Verwendung unterschiedlicher Problemlösungs-, Entscheidungs- und Kreativitätstechniken erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    reflektiert eigene Werte und Normen sowie das eigene Verhalten und Handeln und kann die Haltung sowie das Verhalten am international anerkannten Berufskodex ausrichten;
  • Strichaufzählung
    kann durch sein/ihr Verhalten ein positives Wahrnehmungsmodell sein;
  • Strichaufzählung
    kann Berufs- und Pflegesituationen konzept- und theoriegeleitet reflektieren, differenziert beurteilen und Schlussfolgerungen für das weitere berufliche Handeln ziehen;
  • Strichaufzählung
    kann selbstständig fachlich begründete Entscheidungen treffen und eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen vertreten;
  • Strichaufzählung
    kann Verantwortung für die eigenen Entscheidungen, Handlungen und deren Konsequenzen übernehmen;
  • Strichaufzählung
    kann aus persönlicher Erfahrung lernen und den Anforderungen des lebenslangen Lernens und der beruflichen Fortbildungsverpflichtung durch kontinuierliche Anpassung der beruflichen Tätigkeit an pflegewissenschaftliche, medizinisch-wissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse gerecht werden;
  • Strichaufzählung
    kann in Routinesituationen rasch, sicher und flexibel agieren und reagieren;
  • Strichaufzählung
    kann die psychosozialen Anforderungen des jeweiligen Handlungsfeldes einschätzen und damit konstruktiv umgehen;
  • Strichaufzählung
    kann die eigenen fachlichen und persönlichen Möglichkeiten und Grenzen erkennen und bei Belastungen persönlich wirksame Copingstrategien anwenden;
  • Strichaufzählung
    verfügt über eine integrative Grundhaltung und ein integratives Verständnis und kann systemisch vernetzt und fachübergreifend denken und handeln;
  • Strichaufzählung
    ist sich der eigenen Rolle im Rahmen der Berufsentwicklung bewusst und kann aktiv zur Weiterentwicklung der Profession beitragen.

Schlagworte

Informationstransfer, Informationsaufgabe, Lernstrategie, Problemlösungstechnik, Entscheidungstechnik, Berufssituation

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2026

Gesetzesnummer

20005853

Dokumentnummer

NOR40099160