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Anl. 2/15

Fassungen
ab 01.09.2008 — BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2/15 heute01.09.2008 BGBl. II Nr. 256/2008 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – Meisterschulen, Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 256 aus 2008,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 /, 15

Inkrafttretensdatum

01.09.2008BGBl. II Nr. 256/2008

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Tritt hinsichtlich des 1. Semesters mit 1. September 2008,

hinsichtlich des 2. Semesters mit 1. Februar 2009 und hinsichtlich

der weiteren Semester jeweils semesterweise aufsteigend in Kraft

vergleiche Paragraph 4, Ziffer 3,).

Text

                                                         Anlage B.15

           LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR

                            SCHUHINDUSTRIE

                          I. STUNDENTAFEL *1)

(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro

                         Unterrichtsgegenstand)

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

A.  Pflichtgegenstände      Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

1.  Religion               20     20     20     20     80    (III)

2.  Kommunikation und

     Schriftverkehr         20     20      -      -     40     II

3.  Wirtschaft und Recht    -      -     20     20     40     III

4.  Mitarbeiterführung

     und –ausbildung         -      -     20     20     40     III

5.  Angewandte Mathematik  60     60      -      -    120      I

6.  Angewandte Informatik  40      -      -      -     40      I

7.  Maschinenkunde         40     40      -      -     80      I

8.  Werkstoffkunde und

     Verfahrenstechnik      40     40     20     20    120      I

9.  Schuh-Fertigungs-

     technik                 -     40     40     40    120      I

10. Arbeitssystem-

     gestaltung *2)          -      -     40     40     80      I

11. Technisches Zeichnen

     und Entwerfen          40     40     20      -    100     II

12. Projektstudien          -      -      -     20     20     II

____________________________________________________________________

     Summe A               260    260    260    260   1000

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

B.  Schulautonome           Unterrichtseinheiten            pflich-

     Pflichtgegenstände            Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Englisch               20     20     20     20     80     (I)

     Naturwissenschaft-

     liche Grundlagen       20     20      -      -     40     II

     Kommunikation und

     Schriftverkehr          -      -     20     20     40     II

     Betriebstechnik und

     –management             -     20     40     40    100      I

     Marketing               -      -     20     20     40     II

     Computer Aided Design   -      -     20     20     40      I

     Computer Aided

     Manufacturing           -      -     20     20     40      I

     Qualitätsmanagement     -      -     20     20     40      I

____________________________________________________________________

     Auswahlsumme B         20     20    120    120    280

____________________________________________________________________

     Gesamtsumme

     (A und B)             280    280    300    300   1160

____________________________________________________________________

     Gesamtstundenrahmen

     (A und B) für

     Abweichungen durch

     schulautonome

     Lehrplanbestimmungen

     mindestens            260    260    260    260   1040

     höchstens             320    320    320    320   1280

____________________________________________________________________

                                                            Lehrver-

C.  Freigegenstände         Unterrichtseinheiten            pflich-

                                   Semester                   tungs-

                            1.     2.     3.     4.  Summe    gruppe

____________________________________________________________________

     Unternehmensführung     -      -     40     40     80     II

     Zweitsprache Deutsch   80     80      -      -    160      I

     Deutsch                 -      -     80     80    160      I

     Englisch                -      -     80     80    160      I

     Angewandte Mathematik   -      -     80     80    160      I

____________________________________________________________________

*1) Zur Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen siehe Anlage B, Abschnitt römisch zwei.

*2) Nach REFA.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage B mit folgenden Ergänzungen:

Fachspezifisches Bildungsziel und Qualifikationsprofil:

Ziel der Ausbildung:

Die Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie ist schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen sind besonders befähigt, Aufgaben in der Planung und Herstellung von Schuhen bzw. Schuhprodukten zu übernehmen. Kernbereiche der schuhtechnischen Ausbildung sind Maschinenkunde, Werkstoffkunde und Verfahrenstechnik, Schuh- und Fertigungstechnik und Arbeitssystemgestaltung.

Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel,

  • Strichaufzählung
    die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und praxisbezogenen Projektarbeiten zu erreichen,
  • Strichaufzählung
    ein ausreichendes Verständnis über Konstruktion sowie Ausführung und Ausstattung von Schuhen bzw. Schuhteilen sicher zu stellen;
  • Strichaufzählung
    eine angemessene allgemeine und betriebswirtschaftliche Bildung zu vermitteln.

Fachliche Kernkompetenzen:

Die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie verfügen über folgende technische

Kompetenzen:

  • Strichaufzählung
    Entwerfen und Mitwirkung in der Planung von Schuhteilen und Schuhen,
  • Strichaufzählung
    ökologische und ökonomische Materialauswahl und Produktionsvorbereitung,
  • Strichaufzählung
    Überwachung und Durchführung der Produktion,
  • Strichaufzählung
    Qualitätssicherung,
  • Strichaufzählung
    richtige Anwendung der Betriebs- und Hilfsmittel,
  • Strichaufzählung
    Kenntnis der einschlägigen Vorschriften und Verfahren.

Fachübergreifende Kernkompetenzen:

Im Bereich der persönlichen und sozialen Kompetenzen sollen die Absolventinnen und Absolventen der Werkmeisterschule für Berufstätige für Schuhindustrie insbesondere befähigt werden,

  • Strichaufzählung
    praktische Aufgaben genau und systematisch nach technischen Vorgaben norm- und gesetzeskonform auszuführen,
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge sowohl eigenständig als auch im Team mit anderen Fachleuten zu erledigen,
  • Strichaufzählung
    sich in den für die Fachrichtung relevanten Bereichen selbstständig weiterzubilden sowie
  • Strichaufzählung
    mit Kunden und Lieferanten zu kommunizieren, relevante Dokumentationen zu verfassen, Beschreibungen und Fachliteratur zu verstehen.

Tätigkeitsfelder:

Die Einsatzgebiete der Absolventinnen und Absolventen liegen in den Bereichen der Planung, Konstruktion, Kalkulation und Herstellung sowie Erhaltung, Betrieb und Wartung von Maschinen und Betriebsmittel.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten mittels einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, die qualitative Beurteilung von Schuhteilen bzw. Schuhen sowie das betriebliche Ausbildungswesen (im Besonderen auch Ausbildung von Lehrlingen) zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen. Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sind Bestandteil aller Tätigkeiten.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage B.

römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage B.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage B.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE UND

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES

A. Pflichtgegenstände

„Kommunikation und Schriftverkehr“, „Wirtschaft und Recht“, „Mitarbeiterführung und -ausbildung“, „Angewandte Mathematik“, „Angewandte Informatik“:

Siehe Anlage B.

7. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen Aufbau und Wirkungsweise der in der Schuhindustrie wichtigsten facheinschlägigen Maschinen, Geräte und Werkzeuge kennen sowie deren Handhabung beherrschen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Maschinen und Werkzeuge der Stepperei I:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Zuschneiderei und Vorrichterei; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung.

Sicherheitstechnik:

Vorschriften, Schutzmaßnahmen.

Maschinen und Werkzeuge der Stepperei II:

Aufbau und Funktion der Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel in der Näherei inklusive der erforderlichen Zusatzmaschinen; Entwicklung, Einsatz, Wartung und Störungsbehebung, Energieversorgung im Betrieb.

  1. Ziffer 8
    WERKSTOFFKUNDE UND VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    Herkunft, Eigenschaften, Bearbeitung und Verwendung der in der Schuhindustrie gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie Verfahren und Vorschriften zu deren sicherer Lagerung, Kontrolle und Prüfung kennen;
  • Strichaufzählung
    Krankheitsquellen und Unfallursachen sowie umweltschädliche Faktoren im Betrieb identifizieren und geeignete Maßnahmen zur ihrer Beseitigung angeben können;
  • Strichaufzählung
    die neuen und klassischen Verfahrenstechniken der Schuhindustrie kennen.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    und 2. Semester:
    Lederrohstoffe:
    Herkunft, Konservierung, Gerbung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Klebstoffe und Lösungsmittel:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, fachgerechter Einsatz; Sicherheitsvorschriften.

Kleinmaterialien :

Garne, Nähte, Nadeln, Vorder- und Hinterkappen, Furnituren und Verstärkungsstoffe.

Lederbearbeitung:

Oberleder, Futterleder, Bodenleder, fachgerechter Einsatz und Zurichtung.

Bodenmaterial:

Brandsohle, Lederersatzmaterialien, Einbauteile; Bodenleder, Kunststoffsohlen; Gummibodenmaterialien, Absatzbau, Gelenksstücke.

Sicherheitstechnik:

Verhalten bei Störungen und Unfällen; Erste Hilfe.

  1. Ziffer 3
    und 4. Semester:
    Kunststoffe:
    Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung.

Kunststoffarten:

Einsatzbereiche, fachgerechter Einsatz.

Synthetische Materialien:

Herstellung, Eigenschaften, Fehlerbeurteilung, fachgerechter Einsatz.

Verfahrenstechnik für Leder:

Lederprüfungsverfahren, Feststellung der Gerbarten, Lederauswertungssysteme.

Finish-Präparate:

Arten, Herstellung, Eigenschaften, Anwendung, Reparatur, Spritzen, Polieren, Verpacken.

Umweltschutz:

Problematische Werkstoffe der Schuhverarbeitung, fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung; ausgewählte Bestimmungen des Umweltschutzrechtes.

  1. Ziffer 9
    SCHUH-FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen die in der Praxis der Schuhindustrie verwendeten Fertigungsverfahren und Maschinen der Formgebung kennen und für gegebene Aufgaben wirtschaftliche Fertigungsverfahren auswählen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer 2
    bis 4. Semester:
    Werkstoffe:
    Materialien in der Laufsohlenfertigung.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Brandsohlen, Gesundheits- und Polsterbrandsohlen; Absatz-, Keil- und Plateaufertigung.

Fertigungsmaschinen:

Laufsohlenbearbeitungsmaschinen, Stempel- und Prägemaschinen, Rau-, Glas- und Schleifmaschinen; Fertigungsautomaten.

Fertigungsverfahren:

Fertigung von Leisten, Schäften, Kappen, Schaftspitzen; Bodenbefestigung, Laufsohlen verpressen, Absatzbefestigung und Ausleisten.

Fertigungsmaschinen:

Zwickereimaschinen; Überholmaschinen- bzw. Automaten-Aufrauhmaschinen; Zementier- und Spritzgussautomaten.

Klebetechnik:

Klebetechnik von Sohlen, Einsatz von Spezialklebstoffen, kostensparende Spezialklebstoffe, Klebstoffe auf Wasserbasis (umweltschonend), Einsatzbereiche und Auswirkungen auf die Umwelt.

  1. Ziffer 10
    ARBEITSSYSTEMGESTALTUNG

Siehe Anlage B.10.

  1. Ziffer 11
    TECHNISCHES ZEICHNEN UND ENTWERFEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen

  • Strichaufzählung
    die einschlägigen Zeichnungsnormen und die Handhabung der Zeichengeräte sicher beherrschen und technische Zeichnungen auf der Basis praxisüblicher Konstruktionsunterlagen anfertigen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Schuhmodelle entwerfen und zeichnen können.

Lehrstoff:

  1. Ziffer eins
    bis 3. Semester:
    Elemente des technischen Zeichnens:

Zeichengeräte und ihre Handhabung (Arten, Aufbau, Handhabung); Zeichnungsnormen, Beschriftung, Anfertigung von Fertigungsunterlagen; aus Strecken und Kursbogen zusammengesetzte Konstruktionen; maßstäbliches Zeichnen; Fußanatomie und Maßlinien, Leistenaufbau und Leistenkopierverfahren.

Entwerfen und Modellzeichnen:

Entwurfzeichnung, Modellzeichnung, Modellerzeugnis, Detaillieren, Serienfertigung; Werkzeuge.

Schnitte:

Klassischer und moderner Schnittaufbau.

Modellerzeugung:

Erstellung und Detaillierung von Grundmodellen.

12. PROJEKTSTUDIEN

Siehe Anlage B.

B. Schulautonome Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Kommunikation und Schriftverkehr“:

Siehe Anlage B.

BETRIEBSTECHNIK UND -MANAGEMENT

Siehe Anlage B.10.

MARKETING

Siehe Anlage B.10.

COMPUTER AIDED DESIGN

Siehe Anlage B.11.

COMPUTER AIDED MANUFACTURING

Siehe den gleichnamigen Pflichtgegenstand in Anlage B.9 mit folgenden Ergänzungen:

Lehrstoff:

Funktionsweise von in der Schuhindustrie eingesetzten CNC-gesteuerten Fertigungsmaschinen, Montagerobotern und CAM-Softwareprodukten; Umwandlung EDV-gestützt erstellter einfacher Konstruktionszeichnungen in CNC- Produktionsprogramme.

QUALITÄTSMANAGEMENT

Siehe Anlage B.7.

C. Freigegenstände

Siehe Anlage B.

Schlagworte

Mitarbeiterausbildung, Betriebsmanagement, Schuhtechnik,
Betriebsmittel, Bildungsaufgabe

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2020

Gesetzesnummer

20005911

Dokumentnummer

NOR40100432