Sofern die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 nicht zutreffen, kann die Ermittlung der Jahresfracht eines Stoffes der Anlage A Tabelle 2 Spalte IV durch Einzelmessungen nach Ablauf des zweiten Berichtsjahrs entfallen, wenn die den Stoff emittierende Punktquelle nicht im Einzugsgebiet einer in Anlage C.3 angeführten einen Planungsraum repräsentierenden Überblicksmessstelle liegt, bei welcher für das erste Berichtsjahr des sechsjährigen Berichtszyklus gilt, dass Sigma Fi/(Q tief 95% × 86400 × 365) > Nennwert/2 mitSofern die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 nicht zutreffen, kann die Ermittlung der Jahresfracht eines Stoffes der Anlage A Tabelle 2 Spalte römisch vier durch Einzelmessungen nach Ablauf des zweiten Berichtsjahrs entfallen, wenn die den Stoff emittierende Punktquelle nicht im Einzugsgebiet einer in Anlage C.3 angeführten einen Planungsraum repräsentierenden Überblicksmessstelle liegt, bei welcher für das erste Berichtsjahr des sechsjährigen Berichtszyklus gilt, dass Sigma Fi/(Q tief 95% × 86400 × 365) > Nennwert/2 mit
Sigma Fi: Summe aller pro Berichtsjahr gemessenen Jahresfrachten (in Gramm pro Jahr) der im Messstelleneinzugsgebiet gelegenen den Stoff emittierenden im EmReg erfassten Punktquellen
Q tief 95%: Bezugswasserführung (in Kubikmeter pro Sekunde) an der Messstelle des Überblicksmessnetzes (§ 2 Abs. 4) Nennwert: in Anlage A Tabelle 1 Spalte V in Gramm pro Kubikmeter angeführter Rechenwert.Q tief 95%: Bezugswasserführung (in Kubikmeter pro Sekunde) an der Messstelle des Überblicksmessnetzes (Paragraph 2, Absatz 4,) Nennwert: in Anlage A Tabelle 1 Spalte römisch fünf in Gramm pro Kubikmeter angeführter Rechenwert.
In diesen Fällen ist die Jahresfracht für diesen Stoff vom dritten bis zum sechsten Berichtsjahr zumindest durch Berechnung (Abs. 1 Z 2) auf Grundlage der Messergebnisse des ersten und zweiten Berichtsjahres zu ermitteln.In diesen Fällen ist die Jahresfracht für diesen Stoff vom dritten bis zum sechsten Berichtsjahr zumindest durch Berechnung (Absatz eins, Ziffer 2,) auf Grundlage der Messergebnisse des ersten und zweiten Berichtsjahres zu ermitteln.