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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Frankreich)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.06.2009 — BGBl. III Nr. 44/2009 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.06.2009 BGBl. III Nr. 44/2009 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Frankreich)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2009,

Typ

Vertrag – Frankreich

Inkrafttretensdatum

01.06.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz Klassifizierter Informationen

StF: BGBl. III Nr. 44/2009

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Jänner bzw. 31. März 2009 (eingelangt am 22. April 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2009 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik, im Weiteren „die Parteien“ genannt,

Von dem Wunsch geleitet, den Schutz aller klassifizierten Informationen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Personen ausgetauscht oder hergestellt werden, gemäß ihrem innerstaatlichen Recht sicherzustellen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk2

Im RIS seit

12.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014

Gesetzesnummer

20006358

Dokumentnummer

NOR40108066