Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 212/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 224/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 212 aus 2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 224 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 117Paragraph 117
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
5. Abschnitt:
Mehrwertdienste
Allgemeines
§ 117.Paragraph 117,
(1)Absatz eins,Die Erbringung von Mehrwertdiensten in Österreich ist ausschließlich unter Verwendung nationaler Rufnummern in den Bereichen 810, 820, 821, 900, 901, 930, 931, 939 und im Zugangskennzahlbereich 118 sowie im Bereich für Universal International Shared Cost Numbers gemäß § 7a unter Maßgabe der bereichsspezifischen Bestimmungen zulässig.Die Erbringung von Mehrwertdiensten in Österreich ist ausschließlich unter Verwendung nationaler Rufnummern in den Bereichen 810, 820, 821, 900, 901, 930, 931, 939 und im Zugangskennzahlbereich 118 sowie im Bereich für Universal International Shared Cost Numbers gemäß Paragraph 7 a, unter Maßgabe der bereichsspezifischen Bestimmungen zulässig.
(2)Absatz 2,Unabhängig von der Klassifikation eines Dienstes als Mehrwertdienst im Sinne von § 3 Z 16 kommen die Bestimmungen dieses Abschnittes jedenfalls für alle in den Bereichen gemäß Abs. 1 erbrachten Dienste entsprechend dem jeweiligen Rufnummernbereich zur Anwendung.Unabhängig von der Klassifikation eines Dienstes als Mehrwertdienst im Sinne von Paragraph 3, Ziffer 16, kommen die Bestimmungen dieses Abschnittes jedenfalls für alle in den Bereichen gemäß Absatz eins, erbrachten Dienste entsprechend dem jeweiligen Rufnummernbereich zur Anwendung.
(3)Absatz 3,Bei der Erbringung von Mehrwertdiensten hat der Dienstleister darauf zu achten, dass der Dienst, unter Berücksichtigung des Inhaltes desselben, zeitnahe erbracht wird und dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft in transparenter Weise entsprochen wird.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2015
Dokumentnummer
NOR40140737