Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 95/2009Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2009,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 14
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jegliche Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens wird im Wege direkter Gespräche zwischen den zuständigen staatlichen Behörden oder Stellen oder auf diplomatischem Wege beigelegt.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Dokumentnummer
NOR40110702