Norm Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen× ▾ ‹›Gliederung Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen Kundmachung BGBl. II Nr. 318/2009 · 01.10.2009▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. II Nr. 318/2009 01.10.2009 Stoffe, die Arzneimitteln zum Zwecke der Färbung hinzugefügt werden dürfen Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen § 1§ 2