Norm Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikel aller Art durch Heimarbeiter× ▾ ‹›Gliederung Heimarbeitstarif für die Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikel aller Art durch Heimarbeiter Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2009 — BGBl. II Nr. 370/2009 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.07.200930.04.2010 BGBl. II Nr. 370/2009 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 230/2010 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2009 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenHeimarbeitstarif für die qualifizierte bzw. nicht qualifizierte Herstellung oder Bearbeitung von kunstgewerblichen Artikel aller Art durch Heimarbeiter§ 1Geltungsbereich§ 2Entgelte§ 3Heimarbeitszuschlag§ 4Sonstige Ansprüche§ 5Wirksamkeitsbeginn