Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestandsspezifische Impfstoffe - Betriebsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 248/2010Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 248 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
Wartungs- und Kalibrierungsprogramm
§ 14.Paragraph 14,
Ein Wartungs- und – sofern für die Impfstoffsicherheit erforderlich – Kalibrierungsprogramm, das schriftliche Anweisungen über Wartung, Kalibrierung und Überprüfungen der Ausrüstung einschließlich Zubehör und Werkzeug zu enthalten hat, ist zu erstellen und im Betrieb aufzubewahren. Die Anweisungen haben insbesondere Folgendes zu beinhalten:
Festlegung der Verantwortlichkeit für Wartung und Kalibrierung,
Wartungs- und Kalibrierungspläne, und
eine detaillierte Beschreibung der für die Wartungs- und Kalibrierungsverfahren verwendeten Methoden, Ausrüstung und Materialien sowie eine Beschreibung der Vorgangsweise bei der Zerlegung und beim Zusammenbau der Ausrüstung, soweit dies für Wartung und Kalibrierung erforderlich ist.
Schlagworte
Wartungsprogramm
Zuletzt aktualisiert am
13.09.2010
Dokumentnummer
NOR40121242