Norm RID – Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen× ▾ ‹›Gliederung RID – Beförderung von Stoffen der Klasse 9, die nicht dem IMDG-Code oder den Technischen Anweisungen der ICAO unterliegen Fassungen (Gesetz) ab 26.08.2010 — BGBl. III Nr. 93/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 26.08.201031.05.2011 BGBl. III Nr. 93/2010 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 26.08.2010 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1