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Gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung (Malta)

Kundmachung
BGBl. III Nr. 144/2018 · 04.09.2018
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. III Nr. 144/2018 04.09.2018 Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung 1 Einheit
BGBl. III Nr. 85/2018 04.06.2018 Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung 1 Einheit
BGBl. III Nr. 38/2015 09.03.2015 Vereinbarung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung vom 29. November 2010, wonach der Anhang besagter Vereinbarung dahingehend abgeändert wird, dass „Kuwait“ aus dem Anhang gestrichen wird 1 Einheit
BGBl. III Nr. 134/2010 10.12.2010 Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Malta andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt