Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 145/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2010,
Typ
Vertrag – Aserbaidschan
Inkrafttretensdatum
23.12.2010
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen
StF: BGBl. III Nr. 145/2010
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 10 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. August bzw. 23. November 2010 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 23. Dezember 2010 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. August bzw. 23. November 2010 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 23. Dezember 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Aserbaidschan, im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;
In dem Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus der Republik Österreich und aus der Republik Aserbaidschan in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei zu erleichtern;
Im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen Vertragspartei,
Sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
Diplomatenpass
Zuletzt aktualisiert am
10.02.2011
Dokumentnummer
NOR40126029