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Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Fassungen (Gesetz)
ab 23.12.2010 — BGBl. III Nr. 145/2010 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute23.12.2010 BGBl. III Nr. 145/2010 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2010,

Typ

Vertrag – Aserbaidschan

Inkrafttretensdatum

23.12.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

StF: BGBl. III Nr. 145/2010

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. August bzw. 23. November 2010 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 23. Dezember 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Aserbaidschan, im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,

In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;

In dem Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus der Republik Österreich und aus der Republik Aserbaidschan in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei zu erleichtern;

Im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen Vertragspartei,

Sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

Diplomatenpass

Im RIS seit

10.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011

Gesetzesnummer

20007111

Dokumentnummer

NOR40126029