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Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kosovo)

Fassungen (Gesetz)
ab 17.02.2008 — BGBl. Nr. 547/1983 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute17.02.2008 BGBl. Nr. 547/1983 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Kosovo)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 547 aus 1983,

Typ

Vertrag – Kosovo

Inkrafttretensdatum

17.02.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

29/10 Strafprozess, Strafvollzug

Langtitel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE WECHSELSEITIGE VOLLZIEHUNG GERICHTLICHER ENTSCHEIDUNGEN IN STRAFSACHEN

StF: BGBl. Nr. 547/1983 (NR: GP XV RV 1109 AB 1434 S. 146. BR: AB 2663 S. 432.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 36, Absatz eins, am 1. Jänner 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen, und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:

Anmerkung

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 147/2010 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Schlagworte

e-rk

Im RIS seit

25.02.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2013

Gesetzesnummer

20007139

Dokumentnummer

NOR40126474