Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
ab 01.03.2011 — BGBl. III Nr. 21/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute01.03.2011 BGBl. III Nr. 21/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2011,

Typ

Vertrag – Kosovo

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.03.2011BGBl. III Nr. 21/2011

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Text

Anhang 2

Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Mittel zur Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit gelten (Artikel 1 Absatz 5)

  • Strichaufzählung
    -Kopien der in Anhang 1 dieses Abkommens genannten Nachweismittel;

  • Strichaufzählung
    -Geburtsurkunde und Kopie davon;

  • Strichaufzählung
    -Führerschein und Kopie davon;

  • Strichaufzählung
    von der UNMIK ausgestelltes Reisedokument und von der UNMIK ausgestellter Personalausweis und Kopie davon;

  • Strichaufzählung
    -sonstige Dokumente, die bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit hilfreich sein können;

  • Strichaufzählung
    Zeugenaussagen;

  • Strichaufzählung
    eigene Angaben und Sprache des Betroffenen;

  • Strichaufzählung
    das Ergebnis der Anhörung des Betroffenen durch die zuständigen Stellen der ersuchten Vertragspartei, die auf Antrag der ersuchenden Vertragspartei durchzuführen ist.

  • Strichaufzählung
    Bestätigung der Identität als Ergebnis einer Suche im Visa-Informationssystem;8

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8 Verordnung (EG) Nr. 767 aus 2008, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), Amtsblatt EU Nummer L 218 vom 13.8.2008, Seite 60.

Im RIS seit

04.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012

Gesetzesnummer

20007175

Dokumentnummer

NOR40127287