Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 21/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 5Anlage 5
Text
Anhang 5
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Mittel zur Glaubhaftmachung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und staatenlosen Personen gelten (Artikel 4 Absatz 2)
Ort und Umstände, unter denen die betroffene Person nach der Einreise aufgegriffen wurde;
Aussagen von Angehörigen der Grenzbehörden, die den Grenzübertritt bezeugen können;
Informationen einer internationalen Organisation über die Identität oder den Aufenthalt der betroffenen Person;
Angaben der betroffenen Person;
sonstige Vermerke von Behörden der ersuchten Vertragspartei in Reisedokumenten;
Bestätigung der Identität als Ergebnis einer Suche im Visa-Informationssystem.9
___________________________
9 Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), ABl. EU Nr. L 218 vom 13.8.2008, S. 60.9 Verordnung (EG) Nr. 767 aus 2008, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), Amtsblatt EU Nummer L 218 vom 13.8.2008, Seite 60.
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012
Dokumentnummer
NOR40127290