Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 21/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 4Anlage 4
Text
Anhang 4
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen und staatenlosen Personen gelten (Artikel 4 Absatz 1)
Aus- und Einreisestempel der Behörden der ersuchten Vertragspartei in Reisedokumenten;
gültiges Dokument, z.B. Visum und/oder Aufenthaltstitel, der vom ersuchten Staat für den rechtmäßigen Aufenthalt im Hoheitsgebiet des ersuchten Staats ausgestellt wurde;
Flugschein, Fahrkarten für Bahn oder Bus, mit Vor- und Familienamen versehene Dokumente, Bescheinigungen oder Rechnungen jeder Art, aus denen der Aufenthalt oder der Reiseweg der betroffenen Person im Hoheitsgebiet der ersuchten Vertragspartei hervorgeht;
Schlagworte
Ausreisestempel, Vorname
Zuletzt aktualisiert am
05.09.2012
Dokumentnummer
NOR40127289