Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Quartalsmeldeverordnung 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 417/2011 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 383/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 383 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Beachte
Bezugszeitraum: ist erstmalig auf die Meldung zum Stichtag 31.3.2013 anzuwenden
Text
Dokumentationsanforderungen
§ 5.Paragraph 5,
Die herangezogenen Informationen und Bewertungen für die Aufteilung gemäß § 2 Abs. 2 auf die unterschiedlichen Veranlagungskategorien gemäß Anlage 1 sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Ebenso ist die vereinfachende Aufteilung gemäß § 2 Abs. 3 und die Methodik für die in § 4 angeführte mathematische Berechnung entsprechend zu dokumentieren. Die herangezogenen Informationen und Bewertungen für die Aufteilung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, auf die unterschiedlichen Veranlagungskategorien gemäß Anlage 1 sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Ebenso ist die vereinfachende Aufteilung gemäß Paragraph 2, Absatz 3 und die Methodik für die in Paragraph 4, angeführte mathematische Berechnung entsprechend zu dokumentieren.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Dokumentnummer
NOR40143773