Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Eröffnungsbilanzverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 434/2011Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 434 aus 2011,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 19Paragraph 19
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen
§ 19.Paragraph 19,
(1)Absatz eins,Die Ermittlung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen in der Eröffnungsbilanz hat automationsunterstützt durch die Personalverrechnung nach § 98 Abs. 3 Z 4 BHG 2013 zu erfolgen.Die Ermittlung von Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen in der Eröffnungsbilanz hat automationsunterstützt durch die Personalverrechnung nach Paragraph 98, Absatz 3, Ziffer 4, BHG 2013 zu erfolgen.
(2)Absatz 2,Die Rückstellungen für Abfertigungen und Jubiläumszuwendungen sind zum Stichtag 1. Jänner 2013 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren zu ermitteln. Dabei ist die Höhe der Anwartschaften zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Anspruches zu ermitteln. Dieser Betrag ist dann auf die Dienstzeit finanzmathematisch zu verteilen (Dienstzeitenanteile).
(3)Absatz 3,Für die Berechnungen ist der Personalstand am 31. Dezember 2012 heranzuziehen. Es ist zu unterscheiden in Gruppen jener Bediensteten, für die
ein vollständiger Anspruch und
ein eingeschränkter Anspruch besteht.
(4)Absatz 4,Die Basis für die Ermittlung nach Abs. 2 bildet das Monatsentgelt im Sinne des § 8a des Vertragsbedienstetengesetzes 1984 (VBG), BGBl. Nr. 86/1984, zuzüglich Kinderzulage oder der Monatsbezug gemäß § 3 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54/1956.Die Basis für die Ermittlung nach Absatz 2, bildet das Monatsentgelt im Sinne des Paragraph 8 a, des Vertragsbedienstetengesetzes 1984 (VBG), Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1984,, zuzüglich Kinderzulage oder der Monatsbezug gemäß Paragraph 3, des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956,. (5)Absatz 5,Von der Applikation Personalverrechnung sind die erforderlichen Daten bis spätestens 31. Dezember 2012 für jede Bedienstete und jeden Bediensteten für die Erstellung dieser Eröffnungsbilanz zugrunde zu legen:
den Jubiläums- und Abfertigungsstichtag,
die Summe der Monatsentgelte oder Monatsbezüge gemäß Abs. 4 für das Finanzjahr 2012 zum Zeitpunkt der Ermittlung,die Summe der Monatsentgelte oder Monatsbezüge gemäß Absatz 4, für das Finanzjahr 2012 zum Zeitpunkt der Ermittlung,
die Art des Dienstverhältnisses und
Schlagworte
Jubiläumsstichtag
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2012
Dokumentnummer
NOR40134409