Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 440/2011 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 481/2012Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 440 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 481 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 13Paragraph 13
Text
Ausgleichszahlungen
§ 13.Paragraph 13,
(1)Absatz eins,Die Ausgleichszahlungen werden als Nettozahlungen in TEUR, die Jahresbeträge darstellen, festgelegt und sind in zwölf gleichen Teilbeträgen monatlich zu leisten.
(2)Absatz 2,Für den Netzbereich Niederösterreich werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt:
EVN Netz GmbH zahlt an Stadtwerke Amstetten TEUR 13,8.
(3)Absatz 3,Für den Netzbereich Steiermark werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt, wobei die Zahlungen zwischen den einzelnen Netzbetreibern gemäß folgender Aufstellung zu leisten sind:

(4)Absatz 4,Für den Netzbereich Tirol werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt, wobei die Zahlungen zwischen den einzelnen Netzbetreibern gemäß folgender Aufstellung zu leisten sind:

(5)Absatz 5,Für den Netzbereich Vorarlberg werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt, wobei die Zahlungen zwischen den einzelnen Netzbetreibern gemäß folgender Aufstellung zu leisten sind:

(6)Absatz 6,Für den Netzbereich Oberösterreich werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt, wobei die Abwicklung der Zahlungen durch die Energie AG Netz GmbH zu erfolgen hat:


(7)Absatz 7,Für den Netzbereich Linz werden folgende Ausgleichszahlungen festgelegt, wobei die Abwicklung der Zahlungen durch die Linz Strom Netz GmbH zu erfolgen hat:

Zuletzt aktualisiert am
22.01.2014
Dokumentnummer
NOR40145736