Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Katar)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 16/2012Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2012,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 25Artikel 25
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 25
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Datum in Kraft, an dem die beiden Vertragsparteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel davon in Kenntnis gesetzt haben, dass die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt wurden.
Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten, welche hierzu von den jeweiligen Regierungen ordnungsgemäß ermächtigt wurden, dieses Abkommen unterzeichnet.
Gegeben zu Wien am 30. Tag des Dezember 2010 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher, arabischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind. Bei abweichenden Auslegungen ist der englische Text maßgeblich.
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2012
Dokumentnummer
NOR40135891